-
DE
E173 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Aluminiumbasis, der in der EU ausschließlich zur Oberflächendekoration von Zuckerwaren und Dragees verwendet werden darf.
E173 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Aluminiumbasis, der in der EU ausschließlich zur Oberflächendekoration von Zuckerwaren und Dragees verwendet werden darf.
E173 ist die EU-Zulassungsnummer für Aluminium als Lebensmittelfarbstoff. Es handelt sich um einen metallisch glänzenden, silberfarbenen Farbstoff, der aus feinem Aluminiumpulver besteht. In der Europäischen Union ist seine Verwendung stark eingeschränkt und auf bestimmte dekorative Anwendungen begrenzt.
E173 wird aus metallischem Aluminium gewonnen, das zu einem feinen Pulver verarbeitet wird. Aluminium ist ein natürlich vorkommendes Metall und das häufigste Metall in der Erdkruste. Der für Lebensmittel zugelassene Farbstoff wird in hochreiner Form hergestellt, um Verunreinigungen zu minimieren.
In der EU ist E173 gemäß der Lebensmittelfarbstoffrichtlinie ausschließlich für folgende Anwendungen zugelassen:
Der Farbstoff verleiht Produkten einen charakteristischen silbrig-metallischen Glanz. Er wird nicht als Farbstoff für den inneren Verzehr, sondern primär für visuelle Dekoration eingesetzt.
Aluminium ist ein ubiquitär vorkommendes Element, das in geringen Mengen täglich über Lebensmittel, Trinkwasser und Kochgeschirr aufgenommen wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Aluminium umfassend bewertet. Eine übermäßige Aluminiumaufnahme wird mit möglichen negativen Auswirkungen auf das Nervensystem und die Nieren in Verbindung gebracht.
Für E173 gilt jedoch, dass der Farbstoff bei bestimmungsgemäßer Verwendung als reine Oberflächendekoration nur in sehr geringen Mengen aufgenommen wird, da die dekorierten Oberflächen oft nicht vollständig verzehrt werden. Die EFSA hat dennoch empfohlen, die Gesamtaufnahme von Aluminium aus allen Quellen zu minimieren.
Lebensmittel, die E173 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff gemäß der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in der Zutatenliste angeben, entweder als E173 oder als Aluminium.
In der Europäischen Union ist E173 gemäß der Richtlinie 94/36/EG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. In einigen anderen Ländern, darunter die USA, ist Aluminium als Lebensmittelfarbstoff nicht oder nur sehr eingeschränkt zugelassen. In Deutschland und Österreich unterliegt E173 den allgemeinen Bestimmungen der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung.
Für eine gesunde Mundflora & Zahnpflege
Formulierte Lutschtabletten mit AB-Dentalac, Milchsäurebakterien und Lactoferrin CLN®
Für eine gesunde Mundflora & Zahnpflege
Formulierte Lutschtabletten mit AB-Dentalac, Milchsäurebakterien und Lactoferrin CLN®
Für Deinen universellen Schutz
Als eines der wertvollsten körpereigenen Proteine ist Lactoferrin ein natürlicher Bestandteil des Immunsystems
HÖHERE ABSORPTION · MAGENSCHONEND · GUT VERTRÄGLICH
Speziell formuliert für Deinen Eisenhaushalt mit pflanzlichem Curryblatt-Eisen, Lactoferrin CLN® und natürlichem Vitamin C