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E175 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Gold, einen metallischen Farbstoff, der ausschließlich zur dekorativen Oberflächenbeschichtung bestimmter Lebensmittel wie Schokolade oder Zuckerwerk zugelassen ist.
E175 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Gold, einen metallischen Farbstoff, der ausschließlich zur dekorativen Oberflächenbeschichtung bestimmter Lebensmittel wie Schokolade oder Zuckerwerk zugelassen ist.
E175 ist die offizielle europäische Bezeichnung für den Lebensmittelfarbstoff Gold (chemisches Symbol: Au). Es handelt sich um ein metallisches Edelmetall in fein verteilter oder blattförmiger Form, das in der Lebensmittelindustrie ausschließlich als dekorativer Farbstoff eingesetzt wird. Gold ist unter der Colour Index-Nummer CI 77480 bekannt und zählt zu den anorganischen Farbstoffen.
Das für Lebensmittel verwendete Gold wird bergmännisch gewonnen und anschließend zu sehr dünnen Blättern (Blattgold) oder feinen Pulvern verarbeitet. Die Reinheit des Lebensmittelgoldes liegt in der Regel bei mindestens 22 Karat (etwa 91,6 % Reinheit), häufig auch bei 23 oder 24 Karat. Für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff gelten strenge Reinheitsanforderungen gemäß EU-Verordnung.
E175 darf in der Europäischen Union nur zur äußerlichen Dekoration bestimmter Lebensmittel verwendet werden. Typische Anwendungsbereiche sind:
Die Verwendung ist auf rein dekorative Zwecke beschränkt und unterliegt strengen EU-Vorschriften (EU-Verordnung Nr. 1333/2008 sowie Verordnung (EU) Nr. 231/2012).
Gold gilt als biologisch inert, das heißt, es wird vom menschlichen Körper weder aufgenommen noch verstoffwechselt. Es passiert den Verdauungstrakt in der Regel unverändert und wird ausgeschieden. Aus diesem Grund wird E175 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher eingestuft, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wird. Es sind keine Mengengrenzwerte (ADI, Acceptable Daily Intake) festgelegt, da keine toxikologischen Risiken bei üblicher Verwendung bekannt sind.
Allergische Reaktionen auf reines Lebensmittelgold sind äußerst selten. Personen mit bekannter Goldallergie (z. B. durch Schmuckkontakt) sollten jedoch Vorsicht walten lassen, auch wenn das Risiko bei oralem Kontakt als sehr gering gilt.
Lebensmittel, die E175 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff auf der Zutatenliste entweder als E175 oder als Gold ausweisen. Die Verwendung ist in der EU nur für spezifische Lebensmittelkategorien erlaubt und wird durch die EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt.
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