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E223 (Natriummetabisulfit) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel eingesetzt wird. Er hemmt Bakterien- und Pilzwachstum und verhindert die enzymatische Braunung in Lebensmitteln.
E223 (Natriummetabisulfit) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel eingesetzt wird. Er hemmt Bakterien- und Pilzwachstum und verhindert die enzymatische Braunung in Lebensmitteln.
E223, auch bekannt als Natriummetabisulfit oder Natriumpyrosulfit, ist ein anorganisches Salz der schwefligen Saeure mit der chemischen Formel Na₂S₂O₅. Es gehoert zur Gruppe der Sulfite und wird in der Lebensmittelindustrie als zugelassener Zusatzstoff eingesetzt. In der EU ist E223 offiziell als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird primaer als Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel und Mehlbehandlungsmittel verwendet.
E223 findet breite Anwendung in der Lebensmittelverarbeitung sowie in anderen Industriebereichen:
Natriummetabisulfit setzt in waessriger Loesung schweflige Saeure (H₂SO₃) und Sulfit-Ionen (SO₃²⁻) frei. Diese wirken auf mehrere Weisen antimikrobiell und antioxidativ:
Fuer die Mehrheit der Bevoelkerung gilt E223 bei bestimmungsgemaessem Einsatz als sicher. Dennoch koennen bei empfindlichen Personen Reaktionen auftreten:
Personen mit Sulfit-Unvertraeglichkeit koennen nach dem Verzehr sulfithaltiger Lebensmittel Symptome entwickeln, darunter:
Besonders Asthmatiker koennen empfindlich auf Sulfite reagieren. In seltenen Faellen wurden schwere bronchospastische Reaktionen berichtet. Personen mit bekanntem Asthma bronchiale sollten sulfithaltige Lebensmittel mit Vorsicht konsumieren.
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat fuer Sulfite einen akzeptablen taeglichen Aufnahmewert (ADI) von 0,7 mg pro Kilogramm Koerpergewicht festgelegt (berechnet als SO₂-Aequivalent). Lebensmittel, die Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l enthalten, muessen in der EU mit dem Hinweis Sulfit oder Schwefeldioxid auf dem Etikett gekennzeichnet sein.
Gemaess der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) gehoeren Sulfite zu den 14 Hauptallergenen, die auf Lebensmitteletiketten klar und deutlich angegeben werden muessen. Die Kennzeichnung erfolgt unter den Begriffen E223, Natriummetabisulfit oder Sulfit/Schwefeldioxid.
Die Hoechstmengen fuer E223 variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind in der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. Beispielhafte Grenzwerte:
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