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E231 (Natriumorthophenylphenol) ist ein synthetisches Konservierungsmittel, das als Fungizid auf Zitrusfruchtschalen eingesetzt wird, um Schimmelbefall nach der Ernte zu verhindern.
E231 (Natriumorthophenylphenol) ist ein synthetisches Konservierungsmittel, das als Fungizid auf Zitrusfruchtschalen eingesetzt wird, um Schimmelbefall nach der Ernte zu verhindern.
E231, auch bekannt als Natriumorthophenylphenol (Natrium-2-phenylphenolat), ist ein synthetischer chemischer Wirkstoff, der in der Lebensmittelindustrie als Konservierungsmittel und Fungizid verwendet wird. Es handelt sich um das Natriumsalz des Orthophenylphenols (E231 entspricht dem Natriumsalz, waehrend E230 das unveraenderte Phenol und E232 das Kaliumsalz darstellen). E231 wird ausschliesslich als Oberflaechen- bzw. Nacherntebehandlungsmittel fuer bestimmte Fruechte, insbesondere Zitrusfruechte, eingesetzt.
E231 wird hauptsaechlich zur Nacherntebehandlung von Zitrusfruechten (wie Orangen, Zitronen, Grapefruits und Mandarinen) sowie von anderen Fruechten wie Ananas eingesetzt. Der Stoff wird auf die Fruchtschale aufgetragen, um das Wachstum von Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen waehrend Transport und Lagerung zu hemmen.
Da E231 lediglich auf die Schale aufgetragen wird, ist es in der EU nicht als Lebensmittelzusatzstoff fuer den Verzehr bestimmt, sondern gilt als Pflanzenschutzmittelrueckstand. Die Schale behandelter Fruechte sollte daher nicht mitgegessen werden.
In der Europaeischen Union sind Fruechte, die mit E231 oder aehnlichen Nacherntemitteln (E230, E232) behandelt wurden, kennzeichnungspflichtig. Der Hinweis nach der Ernte behandelt oder ein entsprechender Hinweis auf das verwendete Konservierungsmittel muss auf der Verpackung oder dem Preisschild angegeben sein. Verbraucher, die behandelte Schalen nicht konsumieren moechten, sollten auf diese Kennzeichnung achten.
Die gesundheitliche Bewertung von E231 ist Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Orthophenylphenol und seine Salze bewertet. In Tierstudien wurden bei hohen Dosen Hinweise auf eine schaedigende Wirkung auf die Harnblase festgestellt. Die Rueckstandshoechstmengen fuer E231 in und auf Lebensmitteln sind in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt.
E231 ist in der EU als Wirkstoff fuer die Nacherntebehandlung von Zitrusfruechten gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe sowie als Pflanzenschutzmittelwirkstoff zugelassen. Die zulassigen Hoechstmengen (MRL) werden regelmaessig von der EFSA und den EU-Mitgliedstaaten ueberprueft.
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