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E236 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Ameisensäure, eine organische Säure, die als Konservierungsmittel eingesetzt wird, um Lebensmittel vor Bakterien und Schimmel zu schützen.
E236 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Ameisensäure, eine organische Säure, die als Konservierungsmittel eingesetzt wird, um Lebensmittel vor Bakterien und Schimmel zu schützen.
E236 bezeichnet die Ameisensäure (chemisch: Methansäure, Summenformel HCOOH), die in der Europäischen Union als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff gelistet ist. Sie gehört zur Gruppe der Konservierungsmittel und ist die einfachste natürlich vorkommende Carbonsäure. Ihren Namen verdankt sie der roten Waldameise (Formica rufa), in deren Giftsekret sie ursprünglich entdeckt wurde.
Ameisensäure kommt in der Natur in verschiedenen Quellen vor:
Für den industriellen Einsatz wird Ameisensäure synthetisch hergestellt, hauptsächlich durch die Reaktion von Kohlenmonoxid mit Natriumhydroxid (Natriumformiat-Verfahren) oder als Nebenprodukt der Essigsäureproduktion.
Als Lebensmittelzusatzstoff E236 wirkt Ameisensäure in erster Linie als Konservierungsmittel. Sie hemmt das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen, indem sie den pH-Wert des Lebensmittels senkt und direkt antimikrobiell wirkt. Dies verlängert die Haltbarkeit von Produkten und schützt vor dem Verderb.
Die antimikrobielle Wirkung beruht darauf, dass die undissoziierte Form der Ameisensäure in die Zellmembran von Mikroorganismen eindringt, dort dissoziiert und den intrazellulären pH-Wert senkt. Dadurch werden lebenswichtige Enzymreaktionen der Mikroorganismen gestört, was deren Wachstum hemmt oder sie abtötet.
In der EU ist E236 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Die Verwendung ist jedoch auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt. Typische Einsatzgebiete umfassen:
In der Lebensmittelproduktion für den menschlichen Verzehr ist E236 in der EU derzeit nicht generell zugelassen und findet kaum direkte Anwendung in Verbraucherprodukten. Die wesentliche Bedeutung liegt im Bereich der Tierfütterung sowie in technischen und industriellen Prozessen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere internationale Behörden haben Ameisensäure in zugelassenen Mengen als sicher für den menschlichen Verzehr bewertet. In höheren Konzentrationen kann Ameisensäure jedoch reizend oder ätzend wirken:
Innerhalb der festgelegten zulässigen Tagesdosen (ADI-Wert) gilt der Stoff als unbedenklich. Der ADI-Wert für Ameisensäure wurde von der Gemeinsamen FAO/WHO-Expertengruppe (JECFA) als nicht spezifiziert eingestuft, da bei üblicher Aufnahme kein gesundheitliches Risiko festgestellt wurde.
Wird E236 in Lebensmitteln eingesetzt, muss es gemäß EU-Lebensmittelrecht in der Zutatenliste entweder als E236 oder unter dem Namen Ameisensäure deklariert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können diesen Stoff somit auf der Verpackung erkennen.
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