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E238 (Calciumformiat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel eingesetzt wird. Er hemmt das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien und wird vor allem in Tierfutter und bestimmten Lebensmitteln verwendet.
E238 (Calciumformiat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel eingesetzt wird. Er hemmt das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien und wird vor allem in Tierfutter und bestimmten Lebensmitteln verwendet.
E238 bezeichnet Calciumformiat, das Calciumsalz der Ameisensäure. Es handelt sich um einen synthetisch hergestellten Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als Konservierungsmittel zugelassen ist. Calciumformiat liegt als weißes, kristallines Pulver vor und ist gut wasserlöslich.
E238 wird aufgrund seiner antimikrobiellen Eigenschaften eingesetzt, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln zu verlängern. In der EU ist die Verwendung von Calciumformiat in Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr auf bestimmte Kategorien beschränkt; die Hauptanwendung liegt im Bereich der Tierfuttermittel.
Calciumformiat wirkt als Konservierungsmittel, indem es im wässrigen Milieu in Calciumionen und Formiationen (Salze der Ameisensäure) dissoziiert. Die freigesetzte Ameisensäure (Methansäure) entfaltet eine antimikrobielle Wirkung, indem sie das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen hemmt. Dieser Effekt beruht auf der Absenkung des pH-Wertes und der direkten Störung mikrobieller Stoffwechselprozesse.
Calciumformiat wird vom menschlichen Körper metabolisiert und in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E238 als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Formiat ist ein natürlicher Stoffwechselzwischenprodukt des menschlichen Körpers und kommt in geringen Mengen in verschiedenen Lebensmitteln natürlich vor.
In der Europäischen Union ist E238 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe reguliert. Wird Calciumformiat in einem Lebensmittel eingesetzt, muss es in der Zutatenliste entweder als E238 oder als Calciumformiat angegeben werden. Die EFSA überprüft regelmäßig die Sicherheitsbewertungen aller zugelassenen Zusatzstoffe.
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