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E261 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Kaliumacetat, ein Salz der Essigsäure. Es wird als Konservierungsmittel und Säuerungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt.
E261 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Kaliumacetat, ein Salz der Essigsäure. Es wird als Konservierungsmittel und Säuerungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt.
E261 bezeichnet Kaliumacetat, das Kaliumsalz der Essigsäure. Es handelt sich um einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union, der als Konservierungsmittel, Säuerungsmittel und Puffersubstanz eingesetzt wird. In reiner Form ist Kaliumacetat ein weißes, kristallines, hygroskopisches Pulver mit einem leicht essigsäureartigen Geruch.
Kaliumacetat hat die chemische Formel CH₃COOK und entsteht durch die Neutralisation von Essigsäure mit Kaliumhydroxid oder Kaliumcarbonat. Die Verbindung ist sehr gut wasserlöslich und weist einen pH-Wert von ca. 7 bis 9 in wässriger Lösung auf. Als Kaliumsalz liefert es das Mineral Kalium, das für verschiedene Körperfunktionen wichtig ist.
In der Lebensmittelindustrie wird E261 für verschiedene Zwecke eingesetzt:
Typische Anwendungsgebiete umfassen Backwaren, Käseprodukte, Fischerzeugnisse, Feinkostprodukte sowie Fertiggerichte und Würzsaucen.
Kaliumacetat gilt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher für den menschlichen Konsum, wenn es in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Es wurde kein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da die Substanz bei normaler Aufnahme als unbedenklich gilt.
Da Kaliumacetat eine Quelle für Kalium ist, sollten Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion oder einer Hyperkaliämie (erhöhter Kaliumspiegel im Blut) die Aufnahme von kaliumintensierten Lebensmitteln im Blick behalten. Für gesunde Menschen stellt die übliche Aufnahme über Lebensmittel kein Risiko dar.
Gemäß der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 muss E261 in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E261 oder als Kaliumacetat angegeben werden. Die maximale Einsatzmenge variiert je nach Lebensmittelkategorie und ist in den entsprechenden EU-Vorschriften geregelt.
E261 gehört zur Gruppe der Acetate, zu der auch E260 (Essigsäure), E262 (Natriumacetat) und E263 (Calciumacetat) zählen. Im Gegensatz zu Natriumacetat (E262) enthält Kaliumacetat kein Natrium, was es für natriumreduzierte Produkte interessant macht. Die konservierenden und puffernden Eigenschaften sind bei allen Acetaten ähnlich.
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