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E296 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Äpfelsäure, eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Säuerungsmittel und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E296 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Äpfelsäure, eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Säuerungsmittel und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E296 bezeichnet die Äpfelsäure (chemisch: 2-Hydroxybernsteinsäure oder Hydroxybutandisäure), eine natürlich vorkommende organische Säure, die unter anderem in Äpfeln, Kirschen, Trauben und anderen Früchten enthalten ist. Als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union wird sie vor allem als Säuerungsmittel, Geschmacksverstärker und pH-Regulierungsmittel eingesetzt. Äpfelsäure kann sowohl aus natürlichen Quellen gewonnen als auch synthetisch hergestellt werden. Die synthetisch hergestellte Form liegt meist als Racemat vor, also als Gemisch aus zwei Spiegelbildformen (L- und D-Äpfelsäure), während die natürliche Form ausschließlich als L-Äpfelsäure vorkommt.
Äpfelsäure kommt in der Natur weit verbreitet vor und ist Bestandteil des Zitratzyklus (Krebszyklus), einem zentralen Stoffwechselweg im menschlichen Körper. Besonders hohe Konzentrationen finden sich in:
Für die industrielle Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff wird Äpfelsäure überwiegend durch chemische Synthese aus Fumarsäure oder Maleinsäure hergestellt.
E296 wird in der Lebensmittelindustrie vielseitig eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Äpfelsäure gilt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher (keine festgelegte akzeptable Tagesdosis, ADI: nicht spezifiziert). Der menschliche Körper verstoffwechselt Äpfelsäure auf natürliche Weise als Teil des Zitratzyklus. Bei normaler Nahrungsaufnahme bestehen keine bekannten gesundheitlichen Risiken.
In sehr hohen Mengen kann Äpfelsäure jedoch folgende Wirkungen haben:
Für Säuglinge und Kleinkinder ist der Einsatz von E296 in bestimmten Produktkategorien eingeschränkt oder nicht zugelassen, da der kindliche Stoffwechsel empfindlicher reagieren kann.
Äpfelsäure wird in der Naturheilkunde und in Nahrungsergänzungsmitteln auch wegen potenzieller positiver Eigenschaften diskutiert:
In der EU ist E296 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Produkte, die E296 enthalten, müssen dies im Zutatenverzeichnis entweder unter der Bezeichnung Äpfelsäure oder dem E-Nummer-Code E296 deklarieren.
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