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E297 ist die EU-Zulassungsnummer für Fumarsäure, eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Säuerungsmittel und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E297 ist die EU-Zulassungsnummer für Fumarsäure, eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Säuerungsmittel und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E297 bezeichnet Fumarsäure (chemisch: trans-Butendisäure), eine natürlich vorkommende organische Dicarbonsäure. Sie kommt in geringen Mengen in verschiedenen Pflanzen, Pilzen und im menschlichen Stoffwechsel vor. Als Lebensmittelzusatzstoff wird sie synthetisch hergestellt und in der Europäischen Union unter der Bezeichnung E297 zugelassen.
Fumarsäure wird in der Lebensmittelindustrie hauptsächlich als Säuerungsmittel und Backtriebmittelkomponente eingesetzt. Aufgrund ihrer hohen Säurestärke und geringen Löslichkeit ist sie besonders geeignet für Anwendungen, bei denen eine verzögerte oder kontrollierte Säuerung gewünscht wird.
Fumarsäure ist ein weißes, kristallines Pulver mit einem angenehm fruchtigen, leicht sauren Geschmack. Im Vergleich zu anderen Lebensmittelsäuren wie Zitronensäure (E330) oder Weinsäure (E334) besitzt sie eine deutlich höhere Säurekraft bei gleichem Gewichtseinsatz, was sie wirtschaftlich attraktiv macht. Ihre geringe Löslichkeit in Wasser ist ein wichtiger technologischer Faktor, der gezielt genutzt wird.
Fumarsäure ist vom menschlichen Körper gut verträglich, da sie ein natürliches Zwischenprodukt des Citratzyklus (Krebszyklus) ist – eines zentralen Stoffwechselwegs zur Energiegewinnung in allen Körperzellen. Bei üblicher Aufnahme über Lebensmittel gilt sie als unbedenklich.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E297 bewertet und als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Ein allgemeiner ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) wurde von der EFSA nicht spezifisch festgelegt, da keine Sicherheitsbedenken bei normaler Aufnahme bestehen.
Bei sehr hoher Aufnahme können in seltenen Fällen folgende Beschwerden auftreten:
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber organischen Säuren sollten fumarsäurehaltige Produkte mit Vorsicht genießen.
Fumarsäure hat auch eine medizinische Bedeutung: Derivate der Fumarsäure, sogenannte Fumarsäureester (z. B. Dimethylfumarat), werden als verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Psoriasis (Schuppenflechte) und Multipler Sklerose eingesetzt. Diese medizinische Anwendung ist jedoch von der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff strikt zu unterscheiden.
In der EU ist E297 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Lebensmittel, die Fumarsäure enthalten, müssen diese entweder unter dem Namen Fumarsäure oder unter der Bezeichnung E297 in der Zutatenliste ausweisen.
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