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E300 ist die Bezeichnung für Ascorbinsäure (Vitamin C) als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Er wirkt als Antioxidationsmittel und Konservierungsstoff in Lebensmitteln.
E300 ist die Bezeichnung für Ascorbinsäure (Vitamin C) als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Er wirkt als Antioxidationsmittel und Konservierungsstoff in Lebensmitteln.
E300 ist die offizielle EU-Bezeichnung für Ascorbinsäure, besser bekannt als Vitamin C. Als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff wird E300 in der Lebensmittelindustrie vor allem als Antioxidationsmittel und Konservierungsstoff eingesetzt. Die Substanz ist identisch mit dem natürlich in Obst und Gemüse vorkommenden Vitamin C und gilt als einer der am häufigsten verwendeten und bestverträglichen Lebensmittelzusatzstoffe weltweit.
Ascorbinsäure kann sowohl aus natürlichen pflanzlichen Quellen gewonnen als auch synthetisch hergestellt werden. Die industriell verwendete Ascorbinsäure (E300) wird überwiegend durch chemische Synthese oder mikrobielle Fermentation produziert, ist jedoch chemisch identisch mit der natürlichen Form. Trotz des synthetischen Ursprungs wird sie vom Körper in gleicher Weise aufgenommen und verwertet wie natürliches Vitamin C.
E300 erfüllt in Lebensmitteln mehrere technologische Funktionen:
Typische Lebensmittel, in denen E300 eingesetzt wird, sind Fruchtsäfte, Konfitüren, Konserven, Fleischprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte und Getränke.
Ascorbinsäure wirkt als starkes Reduktionsmittel. Sie gibt Elektronen ab und neutralisiert so reaktive Sauerstoffspezies (freie Radikale), die Lebensmittelinhaltsstoffe schädigen können. Durch diesen Mechanismus schützt E300 empfindliche Moleküle wie ungesättigte Fettsäuren, Farbpigmente und Vitamine vor dem Abbau durch Oxidation. Im menschlichen Körper übernimmt Vitamin C dieselbe antioxidative Schutzfunktion und ist zusätzlich an der Kollagensynthese, der Immunabwehr und der Aufnahme von Eisen beteiligt.
E300 gilt als äußerst sicher und gut verträglich. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben Ascorbinsäure als unbedenklichen Zusatzstoff eingestuft. Es wurde kein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da E300 als physiologisch unbedenklich gilt. Sehr hohe Mengen (mehrere Gramm täglich) können jedoch zu Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall oder Übelkeit führen. Für die meisten Menschen sind die über Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommenen Mengen jedoch weit unter problematischen Schwellenwerten.
E300 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die erlaubten Einsatzmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie. In vielen Anwendungen gilt das Prinzip quantum satis (so viel wie technologisch notwendig), in anderen Kategorien sind Höchstmengen festgelegt.
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