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E333 bezeichnet Calciumcitrate, die als Lebensmittelzusatzstoff zur Regulierung des Saeuregehalts und als Festigungsmittel eingesetzt werden. Sie gelten als sicher und liefern zugleich Calcium.
E333 bezeichnet Calciumcitrate, die als Lebensmittelzusatzstoff zur Regulierung des Saeuregehalts und als Festigungsmittel eingesetzt werden. Sie gelten als sicher und liefern zugleich Calcium.
E333 ist die europaeische Zulassungsnummer fuer Calciumcitrate, eine Gruppe von Calcium-Salzen der Zitronensaeure. Darunter fallen drei Verbindungen: Monocalciumcitrat (E333i), Dicalciumcitrat (E333ii) und Tricalciumcitrat (E333iii). Diese Substanzen kommen natuerlich in verschiedenen Lebensmitteln vor und werden auch synthetisch hergestellt, um in der Lebensmittelindustrie genutzt zu werden.
Calciumcitrate werden als Lebensmittelzusatzstoffe mit mehreren technologischen Funktionen eingesetzt:
Typische Lebensmittel, in denen E333 eingesetzt wird, sind Getraenke, Gelees, Marmeladen, Kaese, Backwaren sowie Nahrungsergaenzungsmittel.
Calcium ist ein essenzielles Mineral fuer den menschlichen Koerper. Es spielt eine zentrale Rolle bei:
Calciumcitrat gilt als eine der am besten bioverfuegbaren Calciumformen. Im Vergleich zu Calciumcarbonat wird Calciumcitrat auch unabhaengig vom Magenaeuren-Milieu gut aufgenommen, was es besonders fuer aeltere Menschen oder Personen mit reduzierter Magensaeureproduktion geeignet macht.
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Calciumcitrate als sicher eingestuft. Sie sind in der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet und duerfen in einer Vielzahl von Lebensmittelkategorien verwendet werden. Fuer Calciumcitrate ist kein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da bei ueblichen Verzehrsmengen kein Gesundheitsrisiko besteht.
Calciumcitrate gelten als gut vertraeglich. In sehr hohen Dosen, etwa durch exzessive Nahrungsergaenzung, kann es zu Verdauungsbeschwerden wie Blahungen oder weichem Stuhl kommen. Eine Calciumueberversorgung sollte generell vermieden werden, da sie in sehr seltenen Faellen zu Nierensteinen oder einer Hypercalcaemie fuehren kann.
In der Europaeischen Union ist E333 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und muss in der Zutatenliste entweder als E333 oder als Calciumcitrate angegeben werden. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe.
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