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E334 ist die Lebensmittelzusatzstoff-Kennzeichnung für Weinsäure, eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Säuerungsmittel und Antioxidationsmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E334 ist die Lebensmittelzusatzstoff-Kennzeichnung für Weinsäure, eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Säuerungsmittel und Antioxidationsmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E334 bezeichnet die Weinsäure (wissenschaftlich: L(+)-Weinsäure), eine natürlich vorkommende organische Säure, die vor allem in Weintrauben, Tamarinden und einigen anderen Früchten zu finden ist. Als Lebensmittelzusatzstoff wird sie hauptsächlich als Säuerungsmittel, Antioxidationsmittel und Komplexbildner eingesetzt. In der Europäischen Union ist E334 gemäß der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen.
Weinsäure kommt natürlicherweise in vielen Früchten vor, wobei Weintrauben die bedeutendste Quelle darstellen. Sie entsteht als Nebenprodukt bei der Weinherstellung und wird aus Weinstein (Kaliumhydrogentartrat) gewonnen, der sich an den Innenwänden von Weinfässern und -tanks absetzt. Industriell wird Weinsäure durch Hydrolyse von Weinstein oder durch chemische Synthese hergestellt.
Als E334 erfüllt Weinsäure in der Lebensmittelindustrie mehrere wichtige Funktionen:
Typische Lebensmittel, die E334 enthalten können, sind unter anderem Süßwaren, Marmeladen, Gelees, Erfrischungsgetränke, Wein, Backwaren und bestimmte Milchprodukte.
Weinsäure gilt als gut verträglicher Zusatzstoff. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E334 als sicher bewertet und keinen numerischen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahmemenge) festgelegt, was bedeutet, dass die Substanz bei üblichen Verzehrmengen als unbedenklich gilt. Lediglich bei sehr hohen Mengen können gastrointestinale Beschwerden wie Durchfall auftreten, da Weinsäure im Dickdarm fermentiert werden kann.
Bei der Einnahme sehr großer Mengen Weinsäure können in seltenen Fällen Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten auftreten, insbesondere mit solchen, deren Absorption pH-abhängig ist. Personen mit Nierenerkrankungen sollten auf eine übermäßige Aufnahme achten, da Weinsäure in der Niere zu Oxalsäure umgewandelt werden kann, was theoretisch die Bildung von Nierensteinen begünstigen könnte.
In der EU muss E334 gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung auf der Zutatenliste von Fertigprodukten entweder als E334 oder als Weinsäure angegeben werden. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind in der EU-Zusatzstoffverordnung geregelt. In vielen Kategorien gilt das Prinzip quantum satis (so viel wie technologisch notwendig).
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