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E340 bezeichnet Kaliumphosphate, die als zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden. Sie dienen als Säureregulatoren, Stabilisatoren und Emulgatoren in verschiedenen Lebensmitteln.
E340 bezeichnet Kaliumphosphate, die als zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden. Sie dienen als Säureregulatoren, Stabilisatoren und Emulgatoren in verschiedenen Lebensmitteln.
E340 ist die EU-Zulassungsnummer für Kaliumphosphate, eine Gruppe von Kaliumsalzen der Phosphorsäure. Sie zählen zu den zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen und werden in der Lebensmittelindustrie vielfältig eingesetzt. Je nach Zusammensetzung unterscheidet man drei Hauptformen:
Diese Verbindungen kommen in der Natur vor, zum Beispiel in Fleisch, Fisch, Milch und Getreide, und sind auch im menschlichen Körper ein wesentlicher Bestandteil des Energiestoffwechsels.
Kaliumphosphate übernehmen in Lebensmitteln mehrere technologische Funktionen:
Typische Lebensmittel, in denen E340 eingesetzt wird, sind Schmelzkäse, Wurstwaren, Backwaren, Erfrischungsgetränke, Fleischerzeugnisse sowie Fertigsaucen und Suppen.
Phosphat ist ein lebenswichtiges Mineral für den menschlichen Organismus. Es erfüllt zahlreiche Funktionen:
Kalium als zweiter Bestandteil von E340 ist ebenfalls ein essenzielles Mineral, das insbesondere für die Funktion von Nerven, Muskeln und des Herzens bedeutsam ist.
Kaliumphosphate gelten von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher, sofern sie in den zugelassenen Mengen verwendet werden. Für die meisten Lebensmittelkategorien gilt das Prinzip quantum satis, also der Einsatz in der technologisch notwendigen Mindestmenge.
Dennoch gibt es Hinweise, dass ein dauerhaft hoher Phosphatkonsum – insbesondere durch den gehäuften Verzehr stark verarbeiteter Lebensmittel – für bestimmte Personengruppen problematisch sein kann:
Für gesunde Menschen ist der gelegentliche Konsum von Lebensmitteln mit E340 in der Regel unbedenklich.
In der Europäischen Union sind Kaliumphosphate als Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Werden sie einem Lebensmittel zugesetzt, müssen sie in der Zutatenliste mit ihrer Funktionsklasse (z. B. Stabilisator, Säureregulator) und entweder dem Namen oder der E-Nummer angegeben werden.
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