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E341 bezeichnet Calciumphosphate, die als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind. Sie dienen als Säuregulatoren, Backtriebmittel und Stabilisatoren in Backwaren, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln.
E341 bezeichnet Calciumphosphate, die als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind. Sie dienen als Säuregulatoren, Backtriebmittel und Stabilisatoren in Backwaren, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln.
E341 ist die europäische Zulassungsnummer für Calciumphosphate, eine Gruppe von Calciumsalzen der Phosphorsäure. Sie werden als Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt und erfüllen in verarbeiteten Lebensmitteln verschiedene technologische Funktionen. E341 ist in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen.
Die Bezeichnung E341 umfasst drei chemisch unterschiedliche Verbindungen:
Calciumphosphate (E341) übernehmen in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln mehrere technologische Aufgaben:
E341 findet sich in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln, darunter:
Calcium und Phosphat sind essentielle Mineralstoffe, die im menschlichen Körper natürlich vorkommen. Calcium ist entscheidend für den Aufbau von Knochen und Zähnen, die Muskelkontraktion und die Nervenübertragung. Phosphat ist ein Bestandteil von ATP (Energieträger), DNA und Zellmembranen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E341 als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Für die meisten Lebensmittelkategorien gilt das Prinzip quantum satis (so viel wie technologisch notwendig). Eine übermäßige Phosphatzufuhr kann jedoch bei Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion problematisch sein, da die Niere bei der Regulierung des Phosphatspiegels im Blut eine zentrale Rolle spielt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für Erwachsene eine tägliche Calciumzufuhr von 1000 mg und für Phosphor eine Zufuhr von 550 mg pro Tag. Die Aufnahme über Lebensmittelzusatzstoffe wie E341 trägt zur Gesamtzufuhr bei und sollte im Kontext der gesamten Ernährung betrachtet werden.
In der Zutatenliste von Lebensmitteln muss E341 entweder als E341 oder unter dem Namen Calciumphosphate deklariert werden. Verbraucher mit Nierenerkrankungen oder einer phosphatarmen Diät sollten auf die Kennzeichnung achten.
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