E341iii (Tricalciumphosphat) – Lebensmittelzusatzstoff
E341iii (Tricalciumphosphat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Säureregulator, Trennmittel und Stabilisator eingesetzt wird.
Wissenswertes über "E341iii"
E341iii (Tricalciumphosphat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Säureregulator, Trennmittel und Stabilisator eingesetzt wird.
Was ist E341iii?
E341iii bezeichnet Tricalciumphosphat (auch: Trikalziumphosphat), das ist das Calciumsalz der Phosphorsäure mit der höchsten Calciumstufe. Es gehört zur Gruppe der Calciumphosphate (E341), die in drei Untergruppen unterteilt werden: Monocalciumphosphat (E341i), Dicalciumphosphat (E341ii) und Tricalciumphosphat (E341iii). In der Lebensmittelindustrie wird E341iii als Säureregulator, Trennmittel, Stabilisator und Backtriebmittel verwendet.
Eigenschaften und Zusammensetzung
Tricalciumphosphat hat die chemische Formel Ca3(PO4)2. Es liegt als weißes, geruchloses Pulver vor und ist nahezu unlöslich in Wasser. Die Verbindung kommt natürlicherweise in Knochen und Zähnen von Menschen und Tieren vor und ist ein wichtiger Bestandteil des menschlichen Knochenminerals Hydroxylapatit.
Verwendung in Lebensmitteln
E341iii wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt. Zu den typischen Anwendungsbereichen gehören:
- Backwaren und Backmischungen: Als Backtriebmittel und Trennmittel, um das Zusammenkleben von Pulvern zu verhindern.
- Milchpulver und Pulvergetränke: Als Rieselhilfsmittel, damit das Pulver nicht verklumpt.
- Diätlebensmittel und Nährungsergänzungsmittel: Als Calciumquelle zur Anreicherung von Lebensmitteln.
- Verarbeiteter Käse: Als Schmelzsalz und Stabilisator.
- Säuglingsnahrung: Zur Calciumergänzung in Formulanahrung.
Gesundheitliche Bewertung und Sicherheit
Tricalciumphosphat gilt von den zuständigen Behörden als sicher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E341iii als unbedenklich eingestuft, sofern die festgelegten Mengen eingehalten werden. In vielen Lebensmittelkategorien gilt das Prinzip quantum satis, das bedeutet, es wird nur so viel eingesetzt, wie technologisch notwendig ist, ohne dass eine feste Höchstmenge vorgegeben ist.
Da Phosphate jedoch in größeren Mengen die Nierengesundheit belasten können, sollten Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion (chronische Nierenerkrankung) auf eine insgesamt hohe Phosphatzufuhr aus Lebensmittelzusatzstoffen achten. Bei nierengesunden Menschen ist eine übermäßige Aufnahme über die normale Ernährung in der Regel nicht zu befürchten.
Calcium- und Phosphorversorgung
Tricalciumphosphat liefert gleichzeitig Calcium und Phosphor – zwei essentielle Mineralstoffe für den menschlichen Körper. Calcium ist wichtig für Knochen, Zähne und die Muskelfunktion, während Phosphor eine zentrale Rolle im Energiestoffwechsel (ATP-Bildung) und im Säure-Basen-Haushalt spielt. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt E341iii in angereicherten Produkten zur Bedarfsdeckung dieser Mineralstoffe bei.
Kennzeichnung und Regulierung
In der Europäischen Union ist E341iii gemäß der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Es muss auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E341iii oder als Tricalciumphosphat deklariert werden. Die Verwendung ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt und unterliegt den dort festgelegten Höchstmengen oder dem Prinzip quantum satis.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of phosphoric acid - phosphates - di-, tri- and polyphosphates (E 338-341, E 343, E 450-452) as food additives. EFSA Journal 2019;17(6):5674.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Elmadfa I., Leitzmann C.: Ernährung des Menschen. 5. Auflage. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 2015.
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