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E351 – Kaliummalat: Wirkung, Verwendung & Sicherheit

E351 steht für Kaliummalat, ein Salz der Apfelsäure. Es wird als Säuerungsmittel und Säureregulator in Lebensmitteln eingesetzt und gilt als sicher für den menschlichen Verzehr.

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Wissenswertes über "E351"

E351 steht für Kaliummalat, ein Salz der Apfelsäure. Es wird als Säuerungsmittel und Säureregulator in Lebensmitteln eingesetzt und gilt als sicher für den menschlichen Verzehr.

Was ist E351 (Kaliummalat)?

E351 bezeichnet Kaliummalat, das Kaliumsalz der Apfelsäure (Äpfelsäure). Es handelt sich um einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union, der hauptsächlich als Säuerungsmittel und Säureregulator eingesetzt wird. Kaliummalat kommt in der Natur vor – Äpfelsäure ist beispielsweise natürlich in Äpfeln, Weintrauben und anderen Früchten enthalten.

Herkunft und chemische Eigenschaften

Kaliummalat ist das Kaliumsalz der Äpfelsäure (2-Hydroxybutandisäure). Es liegt als weißes, kristallines oder pulverförmiges Feststoff vor, ist gut wasserlöslich und hat einen leicht sauren bis neutralen Geschmack. Es kann sowohl aus natürlichen Quellen gewonnen als auch synthetisch hergestellt werden.

  • Chemische Formel: C4H4KO5 (Monokaliummalat) bzw. C4H3K2O5 (Dikaliummalat)
  • E-Nummer: E351
  • Kategorie: Säuerungsmittel, Säureregulator

Verwendung in Lebensmitteln

E351 wird in der Lebensmittelindustrie für verschiedene Zwecke eingesetzt:

  • Säureregulierung: Anpassung und Stabilisierung des pH-Werts in Lebensmitteln
  • Geschmacksverbesserung: Verleiht Lebensmitteln einen angenehm fruchtigen, leicht sauren Geschmack
  • Konservierung: Unterstützt die Haltbarmachung durch Absenkung des pH-Werts
  • Texturverbesserung: Kann die Konsistenz bestimmter Lebensmittel beeinflussen

Typische Anwendungsgebiete umfassen Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte, Süßwaren, Desserts, Backwaren, Obstkonserven und Diätprodukte.

Sicherheit und gesundheitliche Bewertung

Kaliummalat gilt von den zuständigen Behörden als sicherer Lebensmittelzusatzstoff. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Kaliummalat bewertet und als unbedenklich eingestuft, sofern es gemäß den festgelegten Höchstmengen eingesetzt wird. Ein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahme) wurde nicht festgelegt, da keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Da E351 Kalium enthält, sollten Personen mit Nierenerkrankungen oder solche, die eine kaliumarme Diät einhalten müssen, den Konsum kaliummalathaltiger Produkte im Rahmen ihrer ärztlichen Beratung berücksichtigen. Für gesunde Menschen ist die über Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommene Kaliummenge jedoch vernachlässigbar gering.

Kennzeichnung und Regulierung

In der Europäischen Union ist E351 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Auf Lebensmitteletiketten wird der Stoff entweder als E351 oder als Kaliummalat ausgewiesen. Die Zulassung schreibt vor, dass der Zusatzstoff nur in bestimmten Lebensmittelkategorien und in definierten Höchstmengen verwendet werden darf (quantum satis – so viel wie technologisch notwendig).

Verträglichkeit und Allergien

E351 ist in der Regel gut verträglich und gilt nicht als häufiger Auslöser von Lebensmittelunverträglichkeiten oder allergischen Reaktionen. Es ist glutenfrei, laktosefrei und für Veganer und Vegetarier geeignet. Bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Äpfelsäure oder deren Salzen sollte auf entsprechende Produkte verzichtet werden.

Quellen

  1. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of malic acid (E 296) and its salts (E 350, E 351, E 352) as food additives. EFSA Journal, 2013.
  2. Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
  3. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Lebensmittelzusatzstoffe – Informationen zu E-Nummern. bvl.bund.de.

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