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E353 (Metatartersäure) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Stabilisator vor allem in der Weinherstellung eingesetzt wird, um Weinstein-Ablagerungen zu verhindern.
E353 (Metatartersäure) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Stabilisator vor allem in der Weinherstellung eingesetzt wird, um Weinstein-Ablagerungen zu verhindern.
E353, bekannt als Metatartersäure, ist ein synthetisch hergestellter Lebensmittelzusatzstoff, der durch die partielle Veresterung von Tartersäure (Weinsäure) gewonnen wird. Er gehört zur Gruppe der Stabilisatoren und Säureregulatoren und ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
E353 wird nahezu ausschließlich in der Weinherstellung verwendet. Sein Hauptzweck ist die Verhinderung der Ausfällung von Kaliumbitartrat (Weinstein) und Calciumtartrat in Wein. Diese Kristallablagerungen sind zwar gesundheitlich unbedenklich, beeinträchtigen jedoch das äußere Erscheinungsbild des Weines und können beim Verbraucher den Eindruck eines fehlerhaften Produktes erwecken.
Metatartersäure ist ein Polymer der Tartersäure, das durch Erhitzen von Tartersäure unter kontrollierten Bedingungen entsteht. Im Wein bindet E353 an Kristallkeime von Kaliumbitartrat und hemmt so deren Wachstum. Dieser Prozess wird als Kristallisationshemmung bezeichnet. Dadurch bleiben die Tartratsalze in Lösung und schlagen sich nicht als sichtbare Kristalle nieder.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wirksamkeit von Metatartersäure temperaturabhängig ist. Bei erhöhten Lagertemperaturen kann E353 hydrolysieren und seine stabilisierende Wirkung verlieren. Aus diesem Grund ist es vor allem für Weine geeignet, die bei kühlen Temperaturen gelagert und zeitnah konsumiert werden.
In der Europäischen Union ist E353 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe sowie den spezifischen Weinregelungen zugelassen. Die Verwendung ist auf Wein beschränkt, und die maximal zulässige Menge beträgt in der Regel 100 mg/L. Die Internationale Weinorganisation (OIV) hat Metatartersäure ebenfalls in ihrem internationalen önologischen Kodex gelistet.
Metatartersäure gilt als gesundheitlich unbedenklich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in den zugelassenen Mengen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E353 bewertet und keinen Anlass zur Besorgnis für die menschliche Gesundheit festgestellt. Da E353 chemisch mit der natürlich vorkommenden Tartersäure verwandt ist, wird es im Körper ähnlich metabolisiert.
Weine, denen E353 zugesetzt wurde, müssen dies gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften auf dem Etikett angeben, entweder als E353 oder als Metatartersäure. Dies ermöglicht es Verbrauchern, den Zusatzstoff zu erkennen.
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