-
DE
E357 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Kaliummalat, ein Salz der Apfelsäure. Er wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt.
E357 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Kaliummalat, ein Salz der Apfelsäure. Er wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt.
E357, bekannt als Kaliummalat, ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union zugelassen ist. Es handelt sich um das Kaliumsalz der Apfelsäure (Malonsäure) – genauer gesagt der L-Äpfelsäure – einer natürlich vorkommenden organischen Säure, die in vielen Früchten, insbesondere in Äpfeln, enthalten ist. Kaliummalat liegt als weißes, kristallines Pulver vor und ist gut wasserlöslich.
E357 wird in der Lebensmittelindustrie vor allem als Säureregulator eingesetzt, um den pH-Wert von Lebensmitteln zu stabilisieren und einen angenehm milden, fruchtigen Geschmack zu erzielen. Daneben kann es als Geschmacksverstärker und Stabilisator wirken.
Als Salz der Apfelsäure gibt Kaliummalat in wässriger Lösung Kaliumionen und Malationen frei. Die Malationen können den Säuregehalt eines Lebensmittels puffern, d. h. unerwünschte pH-Schwankungen ausgleichen. Dies trägt zur Geschmacksstabilität und zur Verlängerung der Haltbarkeit von Produkten bei. Das freigesetzte Kalium ist ein essentielles Mineral, das im menschlichen Körper für zahlreiche physiologische Funktionen benötigt wird.
E357 gilt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher für den Verzehr in den zugelassenen Mengen. Es ist kein bekanntes allergenes Potenzial vorhanden. Da Kaliummalat sowohl Kalium als auch Malat liefert – beides natürlich im menschlichen Stoffwechsel vorkommende Substanzen – wird es vom Körper gut verarbeitet.
Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion oder einer Hyperkaliämie (erhöhter Kaliumspiegel im Blut) sollten bei einem hohen Konsum kaliumhaltiger Lebensmittelzusatzstoffe Vorsicht walten lassen und ärztlichen Rat einholen.
In der EU ist E357 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Auf Lebensmitteletiketten wird es entweder als E357 oder unter seinem Namen Kaliummalat ausgewiesen. Die zulässigen Höchstmengen richten sich nach der jeweiligen Lebensmittelkategorie und den Vorgaben der EU-Zusatzstoffverordnung.
Für eine gesunde Mundflora & Zahnpflege
Formulierte Lutschtabletten mit AB-Dentalac, Milchsäurebakterien und Lactoferrin CLN®
Für eine gesunde Mundflora & Zahnpflege
Formulierte Lutschtabletten mit AB-Dentalac, Milchsäurebakterien und Lactoferrin CLN®
Für Deinen universellen Schutz
Als eines der wertvollsten körpereigenen Proteine ist Lactoferrin ein natürlicher Bestandteil des Immunsystems
MAGENSCHONEND & GUT VERTRÄGLICH
Speziell formuliert für Deinen Eisenhaushalt mit pflanzlichem Curryblatt-Eisen, Lactoferrin CLN® und natürlichem Vitamin C