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E363 (Ammoniumsuccinat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Saeureregulator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E363 (Ammoniumsuccinat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Saeureregulator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E363 ist die EU-Bezeichnung fuer Ammoniumsuccinat, das Ammoniumsalz der Bernsteinsaeure (Succinylsaeure). Es gehoert zur Gruppe der Saeuerungsmittel und Saeureregler und wird in der Lebensmittelindustrie eingesetzt, um den pH-Wert von Produkten zu stabilisieren und einen milden, leicht sauerlichen Geschmack zu erzielen.
Ammoniumsuccinat entsteht durch die Reaktion von Bernsteinsaeure mit Ammoniak. Die Verbindung liegt als weisses, kristallines Pulver vor, ist gut wasserloeslich und geruchsarm. In waessriger Loesung zeigt sie einen leicht sauren bis neutralen pH-Wert.
E363 wird in einer Reihe verarbeiteter Lebensmittel als Saeureregulator eingesetzt. Es reguliert den pH-Wert, verbessert die Haltbarkeit und kann als Geschmacksverstaerker wirken, indem es einen angenehm sauerlichen Hintergrundton verleiht.
E363 ist in der Europaeischen Union gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europeaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Ammoniumsuccinat bewertet und als sicher eingestuft, wenn es in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Ein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) wurde nicht festgelegt, da keine Sicherheitsbedenken bei ueblicher Verwendung bestehen.
Bernsteinsaeure ist ein natuerlich vorkommender Bestandteil des menschlichen Stoffwechsels (Citratzyklus) und wird vom Koerper problemlos verarbeitet. Das Ammoniumion wird ebenfalls im normalen Aminosaeuren-Stoffwechsel verstoffwechselt.
Fuer die allgemeine Bevoelkerung gilt E363 als gut vertraeglich. In sehr seltenen Faellen koennen empfindliche Personen auf Ammoniumverbindungen oder die Bernsteinsaeure reagieren. Personen mit eingeschraenkter Nierenfunktion sollten eine erhoehte Aufnahme von Ammoniumsalzen grundsaetzlich vermeiden und im Zweifelsfall aerztlichen Rat einholen.
Gemaess EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht muss E363 auf der Zutatenliste von Produkten entweder als E363 oder als Ammoniumsuccinat angegeben werden. Verbraucher koennen so gezielt Produkte identifizieren, die diesen Zusatzstoff enthalten.
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