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E402 (Kaliumalginat) ist ein pflanzlicher Lebensmittelzusatzstoff, der als Verdickungsmittel, Stabilisator und Geliermittel eingesetzt wird. Er wird aus Braunalgen gewonnen und gilt als unbedenklich.
E402 (Kaliumalginat) ist ein pflanzlicher Lebensmittelzusatzstoff, der als Verdickungsmittel, Stabilisator und Geliermittel eingesetzt wird. Er wird aus Braunalgen gewonnen und gilt als unbedenklich.
E402 ist die EU-Zulassungsnummer für Kaliumalginat, ein natürlich vorkommendes Polysaccharid, das aus Braunalgen (z. B. Laminaria-Arten) gewonnen wird. Es handelt sich um das Kaliumsalz der Alginsäure und gehört zur Gruppe der Alginate. In der Lebensmittelindustrie wird es vorwiegend als Verdickungsmittel, Geliermittel und Stabilisator eingesetzt.
Alginate werden aus der Zellwand von Braunalgen extrahiert. Bei der Herstellung von Kaliumalginat wird die aus den Algen gewonnene Alginsäure mit Kaliumhydroxid oder Kaliumcarbonat neutralisiert. Das entstehende Kaliumsalz ist gut wasserlöslich und bildet in wässrigen Lösungen viskose Gele.
E402 findet in einer Vielzahl von Lebensmitteln Anwendung, darunter:
Kaliumalginat verbessert die Textur, verhindert das Austreten von Wasser (Synärese) und verlängert die Haltbarkeit von Produkten.
Als Hydrokolloid kann Kaliumalginat große Mengen Wasser binden. Es bildet in Gegenwart von mehrwertigen Kationen (z. B. Calcium) stabile Gele. Im Gegensatz zum eng verwandten Natriumalginat (E401) liefert E402 dem Körper Kalium statt Natrium, was für bestimmte Personengruppen relevant sein kann.
Kaliumalginat gilt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher (Generally Recognised As Safe). Es ist nicht verdaulich und wird im Magen-Darm-Trakt nicht resorbiert, sondern unverdaut ausgeschieden. Für die meisten Menschen ist E402 gut verträglich. Personen mit einer Nierenerkrankung oder einer Kaliumüberempfindlichkeit sollten jedoch auf eine erhöhte Aufnahme achten, da die Zufuhr von Kalium über den Zusatzstoff prinzipiell möglich ist.
E402 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es muss in der Zutatenliste entweder als E402 oder als Kaliumalginat ausgewiesen werden. Das Additiv ist auch in vielen anderen Ländern weltweit zugelassen, darunter den USA, Kanada und Australien.
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