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E406 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Agar-Agar, ein pflanzliches Geliermittel aus Rotalgen. Es wird als Verdickungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt.
E406 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Agar-Agar, ein pflanzliches Geliermittel aus Rotalgen. Es wird als Verdickungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt.
E406 ist die offizielle EU-Bezeichnung für Agar-Agar, einen natürlich vorkommenden Polysaccharidkomplex, der aus bestimmten Rotalgenarten (hauptsächlich Gelidium und Gracilaria) gewonnen wird. Agar-Agar besteht überwiegend aus den Polysacchariden Agarose und Agaropektin und ist besonders für seine ausgeprägte Gelierfähigkeit bekannt. Es ist seit Jahrhunderten in der asiatischen Küche gebräuchlich und wird heute weltweit in der Lebensmittelindustrie, der Pharmazie und der Mikrobiologie eingesetzt.
Agar-Agar wird durch Kochen und anschließendes Trocknen von Rotalgen gewonnen. Das Endprodukt ist geruchs- und geschmacksneutral und liegt üblicherweise in Form von Pulver, Flocken oder getrockneten Stangen vor. Es ist vollständig pflanzlichen Ursprungs und damit besonders für vegane und vegetarische Ernährungsweisen geeignet.
In der Lebensmittelindustrie erfüllt E406 mehrere technologische Funktionen:
E406 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
Agar-Agar gilt als sicherer Lebensmittelzusatzstoff. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für E406 keinen spezifischen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da keine Sicherheitsbedenken bestehen. Es wird im Darm kaum resorbiert und wirkt als Ballaststoff.
In sehr hohen Mengen kann Agar-Agar abführend wirken und die Resorption anderer Nährstoffe oder Medikamente beeinflussen. Personen mit Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts sollten bei übermäßigem Konsum vorsichtig sein. In Pulverform besteht zudem ein Risiko des Verschluckens ohne ausreichende Flüssigkeitszufuhr, was zu Erstickungsgefahr führen kann (insbesondere bekannt aus dem sogenannten Agar-Diät-Trend).
E406 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es kann auf Lebensmittelverpackungen entweder unter dem Code E406 oder unter dem Namen Agar oder Agar-Agar deklariert werden. In der Regel gilt das quantum satis-Prinzip, d. h., es darf nur so viel eingesetzt werden, wie technologisch notwendig ist.
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