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E407 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Carrageen, ein natürlicher Verdickungsstoff aus Rotalgen, der in vielen Milch-, Fleisch- und Fertigprodukten eingesetzt wird.
E407 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Carrageen, ein natürlicher Verdickungsstoff aus Rotalgen, der in vielen Milch-, Fleisch- und Fertigprodukten eingesetzt wird.
E407 ist die offizielle EU-Bezeichnung für Carrageen (auch Karrageen oder Carrageenan), ein natürlicher Hydrokolloide-Zusatzstoff, der aus bestimmten Rotalgen (Rhodophyta) gewonnen wird. Er gehört zur Gruppe der Polysaccharide und wird in der Lebensmittelindustrie vor allem als Verdickungsmittel, Geliermittel und Stabilisator eingesetzt. Carrageen ist in der Europäischen Union gemäß der Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EU) Nr. 1333/2008 zugelassen.
Carrageen wird aus verschiedenen Rotalgenarten gewonnen, darunter Chondrus crispus (Irisches Moos), Gigartina spp. und Eucheuma spp. Die Algen werden geerntet, getrocknet, mit heißem Wasser extrahiert und anschließend gefiltert sowie getrocknet, um das fertige Pulver zu erhalten. Carrageen zählt damit zu den Zusatzstoffen natürlicher Herkunft.
Carrageen besteht aus sulfatierten Galaktose-Polymeren und wird in drei Haupttypen unterteilt:
Die verschiedenen Typen werden je nach gewünschter Textur und Anwendungsgebiet eingesetzt.
E407 findet breite Anwendung in der Lebensmittelindustrie. Typische Produkte, in denen Carrageen eingesetzt wird, sind:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Carrageen mehrfach bewertet. In ihrer aktuellen Bewertung (2018) bestätigte die EFSA, dass Carrageen (E407) bei den üblichen Mengen in Lebensmitteln für die allgemeine Bevölkerung als sicher gilt. Es wurde kein ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahme) festgelegt, was bedeutet, dass die Mengen in Lebensmitteln als unbedenklich eingestuft werden.
Dennoch gibt es in der wissenschaftlichen Literatur Diskussionen über mögliche entzündungsfördernde Wirkungen von degradiertem Carrageen (auch Poligeenan genannt), das durch Säurehydrolyse oder starke Erhitzung entstehen kann. Dieses degradierte Carrageen ist als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen und von lebensmittelqualitativem Carrageen zu unterscheiden. Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass lebensmittelqualitatives Carrageen beim Menschen keine entzündlichen Darmreaktionen in relevanten Mengen auslöst.
Bei manchen Menschen kann Carrageen zu Verdauungsbeschwerden wie Blähungen oder Durchfall führen, insbesondere bei empfindlichem Darm oder Reizdarmsyndrom. Personen mit entzündlichen Darmerkrankungen (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) wird manchmal empfohlen, Produkte mit E407 zu meiden, auch wenn ein kausaler Zusammenhang wissenschaftlich nicht eindeutig belegt ist. Für Säuglinge unter 12 Wochen ist Carrageen in Säuglingsanfangsnahrung in der EU verboten.
Carrageen muss auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E407 oder als Carrageen angegeben werden. Eng verwandt ist E407a, das verarbeitete Eucheuma-Algen bezeichnet und ähnliche, aber nicht identische Eigenschaften aufweist.
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