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E410 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Johannisbrotkernmehl, ein natürlicher Verdickungsstoff aus den Samen des Johannisbrotbaums. Er wird in vielen Lebensmitteln als Stabilisator und Geliermittel eingesetzt.
E410 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Johannisbrotkernmehl, ein natürlicher Verdickungsstoff aus den Samen des Johannisbrotbaums. Er wird in vielen Lebensmitteln als Stabilisator und Geliermittel eingesetzt.
E410 bezeichnet den Lebensmittelzusatzstoff Johannisbrotkernmehl, auch bekannt als Carubin oder Locust Bean Gum. Es handelt sich um ein natürliches Polysaccharid, das aus den Endospermen (Samenkerne) der Früchte des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Der Johannisbrotbaum ist im Mittelmeerraum beheimatet und wird seit Jahrhunderten als Nahrungs- und Futtermittelquelle genutzt.
Johannisbrotkernmehl wird durch mechanisches Mahlen der getrockneten, geschälten und von Keimlingen befreiten Samen des Johannisbrotbaums hergestellt. Der Hauptbestandteil ist ein Galaktomannan-Polysaccharid, das aus langen Mannose-Ketten mit seitlich gebundenen Galaktose-Einheiten besteht. Dieses Polysaccharid ist für die verdickenden und gelbildenden Eigenschaften des Zusatzstoffes verantwortlich.
E410 wird in der Lebensmittelindustrie als Verdickungs-, Geliermittel und Stabilisator eingesetzt. Es verbessert die Textur, verhindert die Kristallbildung und stabilisiert Emulsionen. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Johannisbrotkernmehl ist ein wasserlösliches Hydrokolloide. In Wasser bildet es eine hochviskose Lösung, die die Textur von Lebensmitteln deutlich verbessert. Im Gegensatz zu anderen Gummiarten bildet E410 allein kein festes Gel, sondern wirkt als Verdicker. In Kombination mit anderen Hydrokolloiden wie Xanthan (E415) oder Carrageen (E407) entstehen jedoch synergistische Gelstrukturen, die weit fester sind als die Summe der Einzelkomponenten.
Johannisbrotkernmehl gilt als sicher und gut verträglich. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E410 als unbedenklich eingestuft und keine spezifische akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) festgelegt, da keine Toxizitätsprobleme bekannt sind. Es wird im menschlichen Dünndarm nicht verdaut und wirkt daher als Ballaststoff, was positive Auswirkungen auf die Darmgesundheit haben kann. Allergische Reaktionen sind sehr selten, können aber bei Personen mit einer Hülsenfrüchte-Allergie auftreten, da der Johannisbrotbaum zur Familie der Hülsenfrüchtler (Leguminosae) gehört.
Da E410 nicht verdaut wird, trägt es zum Ballaststoffgehalt der Nahrung bei. Ballaststoffe können den Blutzuckerspiegel stabilisieren, den Cholesterinspiegel senken und die Darmgesundheit fördern. Bei sehr hohem Verzehr kann Johannisbrotkernmehl jedoch blähend wirken.
Gemäß den EU-Vorschriften muss E410 in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E410 oder als Johannisbrotkernmehl ausgewiesen werden. Der Zusatzstoff ist in zahlreichen Lebensmittelkategorien in der EU zugelassen und gilt als quantum satis (in der technisch notwendigen Menge) verwendbar.
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