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E413 bezeichnet den Lebensmittelzusatzstoff Traganth, ein natuerliches Pflanzengummi, das als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E413 bezeichnet den Lebensmittelzusatzstoff Traganth, ein natuerliches Pflanzengummi, das als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E413 ist die EU-Zulassungsnummer fuer Traganth (auch Tragant oder Tragacantha genannt), ein natuerliches Pflanzengummi, das aus dem getrockneten Saft verschiedener Arten der Gattung Astragalus gewonnen wird. Diese Strauchpflanzen wachsen vorwiegend in Westasien, insbesondere im Iran, in der Tuerkei und in Afghanistan. Traganth zaehlt zu den aeltesten bekannten Verdickungsmitteln und wird seit Jahrhunderten sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Pharmazie und Kosmetik eingesetzt.
Traganth wird durch Einschnitte in den Stamm und die Wurzeln von Astragalus-Sträuchern gewonnen. Der austretende Saft trocknet an der Luft zu harten, gelblich-weissen Baendern oder Platten, die anschliessend gemahlen und als Pulver oder in Granulatform verarbeitet werden. Da es sich um ein rein pflanzliches Produkt handelt, ist Traganth grundsaetzlich fuer vegetarische und vegane Ernaehrung geeignet.
Traganth besitzt ausgezeichnete Verdickungseigenschaften, auch bei sehr niedrigem pH-Wert und unter Hitzebeanspruchung, was es von vielen anderen Hydrokolloiden unterscheidet. Es wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt:
Ausserhalb der Lebensmittelindustrie findet Traganth Anwendung in der Pharmazie als Binde- und Hilfsstoff in Tabletten, in der Kosmetik als Gelbildner sowie in der Textil- und Druckindustrie.
Traganth gilt laut der Europaeischen Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher fuer den menschlichen Verzehr. Es wird im Verdauungstrakt nicht abgebaut und unveraendert ausgeschieden, weshalb es keine signifikanten Kalorien liefert. Eine spezifische akzeptable tagliche Aufnahmemenge (ADI) wurde von der EFSA als nicht notwendig erachtet, da keine gesundheitsschaedlichen Wirkungen bei ueblichem Verzehr bekannt sind.
In seltenen Faellen koennen bei empfindlichen Personen folgende Reaktionen auftreten:
In der Europaeischen Union ist E413 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und muss in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E413 oder als Traganth angegeben werden. Die Verwendung ist in der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. In den meisten Anwendungsbereichen gilt das Prinzip quantum satis, d. h., es darf so viel verwendet werden, wie technologisch notwendig ist.
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