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E418 (Gellangummi) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Geliermittel, Verdickungsmittel und Stabilisator in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E418 (Gellangummi) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Geliermittel, Verdickungsmittel und Stabilisator in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E418, bekannt als Gellangummi, ist ein natürliches Polysaccharid – also ein Mehrfachzucker –, das durch Fermentation des Bakteriums Sphingomonas elodea gewonnen wird. Es handelt sich um einen in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff, der in der Lebensmittelindustrie als Geliermittel, Verdickungsmittel und Stabilisator Verwendung findet. Gellangummi wurde in den 1970er Jahren entdeckt und wird heute weltweit in zahlreichen Lebensmitteln, Getränken und auch in der Pharmazie eingesetzt.
Gellangummi wird durch mikrobielle Fermentation hergestellt. Das Bakterium Sphingomonas elodea produziert dabei ein lineares Polysaccharid, das aus einer sich wiederholenden Tetrasaccharid-Einheit besteht, bestehend aus Glucose, Glucuronsäure und Rhamnose. Nach der Fermentation wird das Polymer gereinigt und getrocknet.
E418 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Gellangummi wird wegen seiner hervorragenden Geliereigenschaften bereits in sehr geringen Konzentrationen (0,05–0,25 %) eingesetzt und ist daher besonders wirtschaftlich. Es ist zudem hitze- und säurestabil, was es für viele Verarbeitungsprozesse besonders geeignet macht.
Neben der Lebensmittelindustrie findet Gellangummi auch in der Pharmazie Verwendung, zum Beispiel als Bestandteil von Augentropfen, bei der kontrollierten Wirkstofffreisetzung sowie als Nährboden in der Mikrobiologie als Ersatz für Agar-Agar.
E418 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Gellangummi als sicher eingestuft. Ein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahmemenge) wurde nicht festgelegt, da keine schädlichen Wirkungen bei üblichen Verzehrmengen bekannt sind.
In der Zutatenliste von Lebensmitteln muss Gellangummi entweder als E418 oder als Gellangummi deklariert werden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung.
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