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E425 ist ein pflanzlicher Lebensmittelzusatzstoff aus der Konjakwurzel, der als Verdickungsmittel und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E425 ist ein pflanzlicher Lebensmittelzusatzstoff aus der Konjakwurzel, der als Verdickungsmittel und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E425 ist die EU-Zulassungsnummer für Konjak-Zusatzstoffe, die aus der Wurzel der Konjakpflanze (Amorphophallus konjac) gewonnen werden. Der Zusatzstoff umfasst zwei Untergruppen: E425(i) Konjak-Gummi und E425(ii) Konjak-Glucomannan. Beide bestehen hauptsächlich aus dem wasserlöslichen Ballaststoff Glucomannan, einem natürlichen Polysaccharid. In der Lebensmittelindustrie werden sie als Verdickungsmittel, Geliermittel und Stabilisatoren eingesetzt.
Die Konjakpflanze stammt ursprünglich aus Ostasien, insbesondere aus Japan, China und Südostasien. Das für E425 verwendete Material wird aus dem unterirdischen Spross (Korm) der Pflanze gewonnen. Nach der Ernte wird der Korm getrocknet und gemahlen, wobei ein feines Mehl entsteht, aus dem anschließend Glucomannan extrahiert wird. In der asiatischen Küche wird Konjak seit Jahrhunderten traditionell verwendet, zum Beispiel in Form von Konjak-Nudeln oder Konjak-Gelee.
E425 erfüllt in Lebensmitteln mehrere technologische Aufgaben:
E425 ist in einer Vielzahl von Lebensmitteln zugelassen und wird typischerweise in folgenden Produkten eingesetzt:
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe ist E425 für bestimmte Lebensmittelkategorien mit festgelegten Höchstmengen zugelassen.
Konjak-Glucomannan gilt allgemein als sicher (GRAS-Status in den USA, EFSA-Bewertung in der EU). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E425 bewertet und als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Verwendungsmengen eingehalten werden.
Mögliche gesundheitliche Vorteile von Glucomannan umfassen:
Allerdings wurden in der Vergangenheit Sicherheitsbedenken bei bestimmten Konfektionierungsformen geäußert. Insbesondere Konjak-Gelee-Süßigkeiten in Mini-Bechern wurden mit Erstickungsunfällen vor allem bei Kindern und älteren Menschen in Verbindung gebracht. Aus diesem Grund sind Konjak-Gelee-Minibechersüßigkeiten in der EU verboten.
Lebensmittel, die E425 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis entweder unter der E-Nummer E425 oder unter dem Namen Konjak, Konjak-Gummi oder Konjak-Glucomannan deklarieren. Produkte, die Konjak-Gelee enthalten, müssen in der EU den Hinweis tragen: Konjak-Gelee: Vorsicht, Erstickungsgefahr. Nicht für Kinder und ältere Menschen geeignet.
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