E460i – Mikrokristalline Cellulose: Verwendung & Sicherheit
E460i (mikrokristalline Cellulose) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Füllstoff, Stabilisator und Trennmittel in Lebensmitteln sowie Arzneimitteln eingesetzt wird.
Wissenswertes über "E460i"
E460i (mikrokristalline Cellulose) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Füllstoff, Stabilisator und Trennmittel in Lebensmitteln sowie Arzneimitteln eingesetzt wird.
Was ist E460i?
E460i bezeichnet mikrokristalline Cellulose (MCC), einen natürlich vorkommenden Stoff, der aus pflanzlicher Cellulose gewonnen wird. Cellulose ist das häufigste organische Polymer der Erde und bildet die Grundstruktur pflanzlicher Zellwände. Bei der Herstellung von E460i wird Cellulose aus Holzfasern oder Baumwolllinters durch eine kontrollierte Säurehydrolyse aufgebrochen, wobei die amorphen (ungeordneten) Bereiche entfernt werden und nur die kristallinen (geordneten) Strukturen übrig bleiben. Das Ergebnis ist ein weißes, geruchloses Pulver, das in Wasser nicht löslich ist.
Verwendung in Lebensmitteln
E460i wird in der Lebensmittelindustrie für verschiedene technologische Zwecke eingesetzt:
- Füllstoff: Erhöhung des Volumens bei gleichzeitiger Reduktion des Kaloriengehalts, zum Beispiel in kalorienreduzierten Produkten.
- Stabilisator: Verbesserung der Textur und Konsistenz von Lebensmitteln wie Saucen, Dressings und Milchprodukten.
- Trennmittel (Antiklumpmittel): Verhinderung des Zusammenbackens von Pulvern und geriebenen Käsesorten.
- Emulgator und Schaumstabilisator: Unterstützung bei der Bildung und Stabilisierung von Schaumstrukturen.
- Trägerstoff: In Nahrungsergänzungsmitteln und Tabletten als Träger für Wirkstoffe.
Typische Lebensmittel, in denen E460i vorkommt, sind unter anderem geriebener Käse, Backwaren, Desserts, Diätprodukte, Speiseeis sowie Nahrungsergänzungsmittel.
Verwendung in Arzneimitteln
In der Pharmaindustrie ist mikrokristalline Cellulose einer der am häufigsten verwendeten Hilfsstoffe. Sie dient als Bindemittel bei der Tablettenherstellung (Direktverpressung), als Füllstoff für Kapseln und als Trägermatrix für Wirkstoffe. MCC verbessert die Fließeigenschaften von Pulvern und sorgt für eine gleichmäßige Wirkstoffverteilung in festen Darreichungsformen.
Sicherheit und Verträglichkeit
E460i gilt als gesundheitlich unbedenklich. Da mikrokristalline Cellulose vom menschlichen Körper nicht verdaut werden kann, passiert sie den Magen-Darm-Trakt weitgehend unverändert. Sie wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher eingestuft und ist in der Europäischen Union ohne spezifische mengemäßige Beschränkung (quantum satis) für viele Lebensmittelkategorien zugelassen. Es ist kein akzeptabler täglicher Aufnahmewert (ADI) festgelegt, da aufgrund der fehlenden Verdaulichkeit kein Sicherheitsrisiko identifiziert wurde.
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen Cellulose-Produkte sollten entsprechende Produkte meiden, obwohl allergische Reaktionen auf E460i äußerst selten sind. Bei sehr hoher Aufnahme kann E460i wie andere Ballaststoffe einen leicht abführenden Effekt haben.
Abgrenzung zu E460ii
E460 umfasst zwei Unterformen: E460i (mikrokristalline Cellulose) und E460ii (pulverisierte Cellulose). Während E460i durch Säurehydrolyse hergestellt wird und eine kristalline Struktur besitzt, wird E460ii durch mechanische Zerkleinerung gewonnen und hat eine amorphe Struktur. Beide Stoffe sind chemisch identisch (reine Cellulose), unterscheiden sich jedoch in ihren physikalischen Eigenschaften und technologischen Anwendungen.
Zulassungsstatus
E460i ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Ebenso ist es in den USA von der FDA als GRAS (Generally Recognized As Safe) anerkannt sowie international vom JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) als sicher bewertet worden.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of cellulose (E 460) as a food additive. EFSA Journal, 2016.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Rowe, R.C., Sheskey, P.J., Quinn, M.E. (Hrsg.): Handbook of Pharmaceutical Excipients, 6. Auflage. Pharmaceutical Press, London, 2009.
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