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E462 (Ethylcellulose) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und Trägerstoff, der als Füllstoff und Bindemittel in Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln eingesetzt wird.
E462 (Ethylcellulose) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und Trägerstoff, der als Füllstoff und Bindemittel in Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln eingesetzt wird.
E462 ist die europäische Bezeichnung für Ethylcellulose, einen halbsynthetischen Zusatzstoff, der durch chemische Umwandlung von natürlicher Cellulose gewonnen wird. Cellulose ist ein pflanzlicher Ballaststoff, der in den Zellwänden von Pflanzen vorkommt. Bei der Herstellung von Ethylcellulose werden die Hydroxylgruppen der Cellulose durch Ethylgruppen ersetzt, wodurch ein wasserunlösliches, thermoplastisches Polymer entsteht.
In der Lebensmittelindustrie wird E462 vor allem als Trägerstoff, Bindemittel und Füllstoff eingesetzt. Da es vom menschlichen Körper weder verdaut noch resorbiert wird, gilt es als kalorienfreier Ballaststoff. In der Europäischen Union ist E462 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für bestimmte Anwendungen zugelassen.
Ethylcellulose wird industriell durch die Reaktion von Alkalicellulose mit Chlorethan (Ethylchlorid) hergestellt. Der Rohstoff Cellulose stammt dabei häufig aus Holzzellstoff oder Baumwolllinters. Das Endprodukt ist ein weißes bis cremefarbenes Pulver oder Granulat, das in Wasser unlöslich, aber in verschiedenen organischen Lösungsmitteln löslich ist.
Ethylcellulose wird von Mensch und Tier nicht verdaut und passiert den Magen-Darm-Trakt weitgehend unverändert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E462 als sicher eingestuft. Auch die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA betrachtet Ethylcellulose als allgemein als sicher anerkannten Stoff (GRAS – Generally Recognized As Safe).
Es sind keine nennenswerten allergischen Reaktionen oder Unverträglichkeiten bekannt. Da der Stoff chemisch inert ist und den Körper unverdaut verlässt, sind gesundheitliche Risiken bei üblicher Aufnahme als sehr gering einzustufen. Dennoch gilt eine tägliche Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung als unbedenklich, solange die in der EU festgelegten Höchstmengen eingehalten werden.
Ethylcellulose (E462) gehört zur Familie der Cellulosederivate in der Lebensmittelzusatzstoffliste. Verwandte Verbindungen sind unter anderem:
Im Vergleich zu anderen Celluloseethern zeichnet sich Ethylcellulose durch seine Wasserunlöslichkeit aus, was es besonders für Filmüberzüge und Retardformulierungen geeignet macht.
Wird E462 in einem Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verwendet, muss es auf der Zutatenliste entweder als E462 oder als Ethylcellulose deklariert werden. Dies gilt gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).
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