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E467 (Hydroxypropylmethylcellulose) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln und Arzneimitteln eingesetzt wird.
E467 (Hydroxypropylmethylcellulose) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln und Arzneimitteln eingesetzt wird.
E467 ist die EU-Kennzeichnung für Hydroxypropylmethylcellulose (kurz: HPMC), auch bekannt unter dem internationalen Freinamen Hypromellose. Es handelt sich um einen halbsynthetischen, wasserlöslichen Abkömmling der Cellulose – dem natürlichen Gerüststoff pflanzlicher Zellwände. E467 wird durch chemische Modifikation von Cellulose gewonnen und ist als Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union zugelassen.
E467 wird durch die Reaktion von Cellulose mit Propylenoxid und Methylchlorid hergestellt. Dabei entstehen Methylether- und Hydroxypropylether-Gruppen entlang der Cellulosekette. Das resultierende Polymer ist geruchlos, geschmacksneutral, ungiftig und sowohl in kaltem Wasser als auch in organischen Lösungsmitteln löslich. Charakteristisch für HPMC ist seine thermische Gelierfähigkeit: Die Substanz bildet beim Erhitzen ein Gel und verflüssigt sich wieder beim Abkühlen – ein Verhalten, das als umgekehrte Thermogellation bezeichnet wird.
In der Lebensmittelindustrie wird E467 eingesetzt als:
E467 ist häufig in glutenfreien Backwaren zu finden, wo es die Klebeeigenschaften von Gluten nachahmt und für eine verbesserte Teigstruktur sorgt.
Über die Lebensmittelindustrie hinaus ist Hypromellose (E467) in der Pharmazie weit verbreitet:
E467 gilt als sicher und gut verträglich. Da Hydroxypropylmethylcellulose im menschlichen Verdauungstrakt nicht abgebaut wird, wird es unverdaut ausgeschieden und liefert daher keine Kalorien. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E467 als unbedenklich eingestuft. Es ist kein täglicher akzeptabler Höchstwert (ADI) festgelegt, da kein gesundheitliches Risiko bei üblicher Verwendung identifiziert wurde.
In sehr hohen Mengen kann E467 eine leicht abführende Wirkung haben, da es als Ballaststoff wirkt und Wasser im Darm bindet. Allergische Reaktionen sind äußerst selten und es sind keine relevanten Wechselwirkungen mit Nährstoffen bekannt.
In der EU ist E467 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es darf in einer Vielzahl von Lebensmittelkategorien eingesetzt werden, teils mit festgelegten Höchstmengen (quantum satis – d. h. in der technologisch notwendigen Menge). Auf Lebensmittelverpackungen erscheint es entweder als E467 oder als Hydroxypropylmethylcellulose.
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