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E474 bezeichnet Saccharosefettsäureester, einen zugelassenen Lebensmittelemulgator. Er verbessert die Textur und Stabilität von Lebensmitteln und gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher.
E474 bezeichnet Saccharosefettsäureester, einen zugelassenen Lebensmittelemulgator. Er verbessert die Textur und Stabilität von Lebensmitteln und gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher.
E474 ist die europäische Lebensmittelzusatzstoffnummer für Saccharosefettsäureester (auch: Zuckerfettsäureester). Dabei handelt es sich um Verbindungen, die durch chemische Verknüpfung von Saccharose (Haushaltszucker) mit Fettsäuren hergestellt werden. Sie zählen zur Gruppe der Emulgatoren und werden in der Lebensmittelindustrie eingesetzt, um Wasser und Fett miteinander zu verbinden, die Textur zu verbessern und die Haltbarkeit von Produkten zu verlängern.
Saccharosefettsäureester werden synthetisch oder durch enzymatische Verfahren aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen. Als Rohstoffe dienen pflanzliche Öle und Fette (z. B. Palmöl, Sonnenblumenöl) sowie Saccharose. Je nach verwendeter Fettsäure und Veresterungsgrad entstehen Produkte mit unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungsbereichen.
E474 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
Als Emulgator sorgt E474 dafür, dass sich Fett und Wasser in Lebensmitteln gleichmäßig vermischen und nicht trennen. Dies verbessert die Konsistenz, das Mundgefühl und die Stabilität der Produkte.
Saccharosefettsäureester besitzen sowohl hydrophile (wasserliebende) als auch lipophile (fettliebende) Molekülanteile. Diese sogenannte amphiphile Struktur ermöglicht es ihnen, an der Grenzfläche zwischen Wasser und Fett zu wirken und stabile Emulsionen zu bilden. Dadurch wird verhindert, dass sich die Phasen trennen, und die Textur des Lebensmittels bleibt gleichmäßig.
E474 ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Saccharosefettsäureester bewertet und als sicher eingestuft, sofern sie in den erlaubten Mengen verwendet werden. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie.
Ein akzeptabler täglicher Aufnahmewert (ADI-Wert) von 0–10 mg pro kg Körpergewicht wurde festgelegt. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung gelten keine gesundheitlichen Bedenken für die Allgemeinbevölkerung.
Bei empfindlichen Personen kann ein übermäßiger Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Emulgatorgehalt in seltenen Fällen zu Magen-Darm-Beschwerden wie Blähungen oder Durchfall führen. Personen mit bekannten Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Fettsäurequellen (z. B. Palmöl) sollten die Zutatenliste beachten. Allergische Reaktionen auf E474 sind sehr selten, aber nicht vollständig ausgeschlossen.
In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, die E474 enthalten, diesen Stoff im Zutatenverzeichnis entweder unter der Bezeichnung E474 oder als Saccharosefettsäureester ausweisen.
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