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E501 bezeichnet Kaliumcarbonate, die als Backtriebmittel und Säureregulatoren in Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie gelten als sicher und sind in der EU zugelassen.
E501 bezeichnet Kaliumcarbonate, die als Backtriebmittel und Säureregulatoren in Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie gelten als sicher und sind in der EU zugelassen.
E501 ist die EU-Lebensmittelzusatzstoffnummer für Kaliumcarbonate. Unter dieser Bezeichnung werden zwei verwandte Verbindungen zusammengefasst:
Beide Verbindungen kommen natürlicherweise vor und werden seit Jahrhunderten in der Lebensmittelherstellung verwendet. In der modernen Lebensmittelindustrie dienen sie vor allem als Backtriebmittel, Säuregulatoren und Stabilisatoren.
E501 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Typische Anwendungsbereiche sind:
Kaliumcarbonat und Kaliumhydrogencarbonat wirken aufgrund ihrer alkalischen Eigenschaften. Beim Erhitzen in Teigen setzt Kaliumhydrogencarbonat Kohlendioxid (CO2) frei, das den Teig auflockert – ähnlich wie Backpulver. Kaliumcarbonat erhöht den pH-Wert von Lebensmitteln, was Textur, Farbe und Geschmack beeinflusst. In Kakaoprodukten führt die Alkalisierung zu einer dunkleren Farbe und einem weniger bitteren Aroma.
E501 gilt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicherer Lebensmittelzusatzstoff. Es gibt keinen festgelegten ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), da Kaliumcarbonate in den üblichen Verzehrmengen als unbedenklich eingestuft werden.
Kalium ist ein essenzielles Mineral, das der Körper für die Nerven- und Muskelfunktion sowie den Flüssigkeitshaushalt benötigt. In kleinen Mengen, wie sie durch Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen werden, ist E501 für gesunde Erwachsene unbedenklich.
Personen mit Nierenerkrankungen oder einer eingeschränkten Kaliumausscheidung sollten jedoch auf eine erhöhte Kaliumzufuhr aus allen Quellen achten, da der Körper überschüssiges Kalium nicht ausreichend ausscheiden kann. In sehr hohen Dosen kann Kaliumcarbonat die Schleimhäute reizen.
In der Europäischen Union ist E501 durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Der Zusatzstoff muss in der Zutatenliste entweder als E501 oder als Kaliumcarbonat bzw. Kaliumhydrogencarbonat ausgewiesen werden. In den USA ist die Substanz als Generally Recognized as Safe (GRAS) eingestuft.
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