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E504 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumcarbonat, der als Säureregulator, Trennmittel und Backtriebmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E504 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumcarbonat, der als Säureregulator, Trennmittel und Backtriebmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E504 bezeichnet den Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumcarbonat, ein anorganisches Salz der Kohlensäure und des Magnesiums. In der Europäischen Union ist E504 als zugelassener Zusatzstoff gelistet und wird in verschiedenen Lebensmitteln als funktioneller Hilfsstoff eingesetzt. Magnesiumcarbonat kommt natürlich in der Natur vor – etwa als Mineral Magnesit – und wird für Lebensmittelzwecke synthetisch hergestellt oder aus natürlichen Quellen gewonnen.
E504 erfüllt in Lebensmitteln mehrere technologische Funktionen:
Typische Lebensmittel, in denen E504 zum Einsatz kommt, sind unter anderem Backwaren, Kakaoprodukte, Speisesalz, Gewürzmischungen, Nahrungsergänzungsmittel und Kaugummi.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E504 als sicher für den menschlichen Verzehr eingestuft. Magnesiumcarbonat wird im Magen-Darm-Trakt nur begrenzt resorbiert und zu einem großen Teil unverändert ausgeschieden. In üblichen Mengen, wie sie in Lebensmitteln vorkommen, gilt E504 als unbedenklich.
Ein bekannter Nebeneffekt bei der Einnahme größerer Mengen Magnesiumcarbonat ist eine abführende Wirkung, da Magnesiumverbindungen die Darmbewegung anregen können. Dies ist jedoch bei den in Lebensmitteln verwendeten Mengen in der Regel nicht relevant.
Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion sollten bei einer erhöhten Magnesiumzufuhr generell vorsichtig sein, da die Nieren für die Ausscheidung von überschüssigem Magnesium verantwortlich sind.
Neben seiner Funktion als Lebensmittelzusatzstoff wird Magnesiumcarbonat auch in Nahrungsergänzungsmitteln als Magnesiumquelle verwendet. Magnesium ist ein essenzieller Mineralstoff, der an über 300 enzymatischen Reaktionen im Körper beteiligt ist, darunter Energiestoffwechsel, Muskel- und Nervenfunktion sowie die Erhaltung gesunder Knochen. Die Bioverfügbarkeit von Magnesium aus Magnesiumcarbonat gilt im Vergleich zu organischen Magnesiumverbindungen (z. B. Magnesiumcitrat oder Magnesiumglycinat) als eher gering.
Gemäß der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) muss E504 in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E504 oder als Magnesiumcarbonat ausgewiesen werden. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie.
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