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E507 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Salzsäure, eine starke anorganische Säure, die als Säuerungsmittel und pH-Regulator in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wird.
E507 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Salzsäure, eine starke anorganische Säure, die als Säuerungsmittel und pH-Regulator in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wird.
E507 bezeichnet Salzsäure (chemische Bezeichnung: Chlorwasserstoffsäure), eine wässrige Lösung von Chlorwasserstoffgas (HCl). Im Lebensmittelbereich ist sie unter der EU-Zusatzstoffnummer E507 zugelassen und wird hauptsächlich als Säuerungsmittel und pH-Regulierungsmittel eingesetzt. Salzsäure ist eine der stärksten anorganischen Säuren und kommt in verdünnter Form auch natürlich im menschlichen Magensaft vor, wo sie eine zentrale Rolle bei der Verdauung spielt.
Salzsäure ist eine klare, farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Sie besteht aus Wasser und gelöstem Chlorwasserstoff (HCl). In der Lebensmittelindustrie werden lebensmittelqualitative, hochreine Lösungen verwendet, die streng reguliert sind. Der pH-Wert konzentrierter Salzsäure liegt weit unter 1, was sie zu einem sehr wirksamen Säuerungsmittel macht.
E507 wird in der Lebensmittelproduktion für verschiedene technologische Zwecke eingesetzt:
In der Europäischen Union ist E507 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Salzsäure als sicher eingestuft, sofern sie in zugelassenen Mengen und für zugelassene Anwendungen eingesetzt wird. Da Salzsäure bei sachgemäßer Verarbeitung vollständig im Produkt neutralisiert oder verdünnt wird, sind keine negativen Auswirkungen auf den Verbraucher zu erwarten. Der menschliche Körper produziert selbst Salzsäure im Magen (Magensäure), wodurch die Substanz physiologisch gut bekannt ist.
Lebensmittel, denen E507 als Zusatzstoff zugesetzt wurde, müssen dies gemäß EU-Lebensmittelrecht in der Zutatenliste entweder als E507 oder unter dem Namen Salzsäure ausweisen. In vielen Anwendungsfällen gilt E507 jedoch als Verarbeitungshilfsstoff, der nicht zwingend auf dem Etikett angegeben werden muss, sofern er im Endprodukt keine technologische Funktion mehr erfüllt.
Im industriellen Umfeld ist konzentrierte Salzsäure ein ätzender und gefährlicher Stoff, der besondere Schutzmaßnahmen erfordert. Direkter Hautkontakt oder Einatmen von Dämpfen kann zu Verätzungen führen. Im Lebensmitteleinsatz wird ausschließlich mit stark verdünnten, lebensmittelechten Lösungen gearbeitet, die sorgfältig dosiert werden.
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