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E512 (Zinn(II)-chlorid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Antioxidationsmittel und Farbstabilisator in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E512 (Zinn(II)-chlorid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Antioxidationsmittel und Farbstabilisator in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E512 ist die europäische Bezeichnung für Zinn(II)-chlorid, auch bekannt als Stannochlorid oder Stannous Chloride. Es handelt sich um eine anorganische Zinnverbindung, die in der Lebensmittelindustrie als Antioxidationsmittel und Farbstabilisator eingesetzt wird. Der Stoff verhindert die Oxidation von Lebensmitteln und schützt damit deren Farbe und Qualität.
E512 wird hauptsächlich in Konserven mit weißem oder hellem Spargel verwendet, um die natürliche helle Farbe des Gemüses zu erhalten und eine unerwünschte Verfärbung durch Oxidation zu verhindern. In der Europäischen Union ist der Einsatz von E512 auf wenige spezifische Anwendungsbereiche beschränkt und unterliegt strengen Höchstmengenregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Zinn(II)-chlorid wirkt als Reduktionsmittel. Es gibt Elektronen ab und verhindert so die Oxidation empfindlicher Moleküle im Lebensmittel. Dadurch werden Farbveränderungen, die durch den Kontakt mit Sauerstoff entstehen, wirksam gehemmt. Zudem kann E512 bestimmte Metallionen, die als Katalysatoren für Oxidationsprozesse wirken, binden und so deren schädigende Wirkung neutralisieren.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E512 bewertet. Bei bestimmungsgemäßem Einsatz innerhalb der zugelassenen Höchstmengen gilt der Stoff als sicher für den menschlichen Verzehr. Zinn ist in sehr kleinen Mengen ein natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel. Bei übermäßiger Aufnahme von Zinnverbindungen können jedoch gastrointestinale Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten.
In der EU muss E512 gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung auf der Zutatenliste von verpackten Lebensmitteln angegeben werden, entweder als E512 oder als Zinn(II)-chlorid. Die zulässigen Höchstmengen sind in der EU-Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt. In einigen Ländern außerhalb der EU ist E512 nicht oder nur eingeschränkt zugelassen.
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