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E516 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Calciumsulfat, ein natuerlich vorkommendes Mineral, das als Festigungsmittel, Saeureregler und Backtriebmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E516 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Calciumsulfat, ein natuerlich vorkommendes Mineral, das als Festigungsmittel, Saeureregler und Backtriebmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E516 bezeichnet Calciumsulfat, ein anorganisches Salz, das aus Calcium und Sulfat besteht. Es kommt in der Natur als Mineral vor – zum Beispiel als Gips (Calciumsulfat-Dihydrat) oder Anhydrit (wasserfreies Calciumsulfat). In der Lebensmittelindustrie wird es unter der EU-Zusatzstoffnummer E516 als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff verwendet.
Calciumsulfat uebernimmt in Lebensmitteln verschiedene technologische Aufgaben:
E516 findet sich in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln. Typische Anwendungsbereiche sind:
Calciumsulfat gilt als sicherer Lebensmittelzusatzstoff. Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E516 bewertet und als unbedenklich eingestuft. Es wurde kein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable taegliche Aufnahmemenge) festgelegt, da bei ueblichem Verzehr keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Auch die US-amerikanische Lebensmittelbehoerde FDA fuehrt Calciumsulfat in der Liste der allgemein als sicher anerkannten Stoffe (GRAS – Generally Recognized As Safe).
Calciumsulfat kann als Nebeneffekt zur Calciumversorgung des Koerpers beitragen. Calcium ist ein essenzieller Mineralstoff, der fuer den Aufbau und Erhalt von Knochen und Zaehnen, die Muskelfunktion sowie die Blutgerinnung benoetigt wird. Bei der ueblichen Aufnahme von E516 ueber Lebensmittel sind die zugefuehrten Calciummengen jedoch gering.
Fuer die meisten Menschen ist E516 sehr gut vertraeglich. Personen mit einer Hyperkalzaemie (erhoehter Calciumspiegel im Blut) oder Nierenproblemen sollten bei grosser Aufnahme calciumhaltiger Zusatzstoffe vorsichtig sein und aerztlichen Rat einholen. Allergische Reaktionen auf Calciumsulfat sind aeusserst selten und nicht dokumentiert.
Gemaess der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 muss E516 auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder unter seinem Klassennamen (Festigungsmittel, Saeureregler etc.) zusammen mit der E-Nummer oder dem Stoffnamen (Calciumsulfat) angegeben werden.
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