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E521 ist die EU-Lebensmittelzusatzstoffnummer für Aluminiumsulfat, ein Festigungsmittel, das in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt wird, um Textur und Konsistenz zu erhalten.
E521 ist die EU-Lebensmittelzusatzstoffnummer für Aluminiumsulfat, ein Festigungsmittel, das in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt wird, um Textur und Konsistenz zu erhalten.
E521 steht für Aluminiumsulfat, eine anorganische Verbindung aus Aluminium und Schwefel. In der Europäischen Union ist dieser Stoff als Lebensmittelzusatz zugelassen und wird hauptsächlich als Festigungsmittel eingesetzt. Aluminiumsulfat kommt in der Natur vor und wird industriell aus Aluminiumoxid und Schwefelsäure hergestellt.
E521 dient in der Lebensmittelindustrie in erster Linie dazu, die Festigkeit und Textur von Lebensmitteln zu erhalten oder zu verbessern. Es verhindert, dass Obst- und Gemüseprodukte während der Verarbeitung oder Lagerung zu weich werden. Typische Einsatzbereiche umfassen:
Aluminiumsulfat wirkt, indem es mit Pektinen in pflanzlichen Zellwänden reagiert. Dabei entstehen stabile Vernetzungen, die die Zellstruktur stärken und so für eine festere Konsistenz des Lebensmittels sorgen. Zusätzlich kann E521 als Säureregulator wirken, da es in wässriger Lösung einen leicht sauren pH-Wert erzeugt.
Die Verwendung von E521 als Lebensmittelzusatzstoff ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Aluminiumverbindungen in Lebensmitteln bewertet und dabei auf die Bedeutung einer eingeschränkten Gesamtaufnahme von Aluminium aus allen Quellen hingewiesen.
Aluminium ist in der Umwelt weit verbreitet und wird über verschiedene Quellen aufgenommen, darunter Trinkwasser, Lebensmittel, Kochgeschirr und Medikamente. Bei gesunden Erwachsenen wird der größte Teil des aufgenommenen Aluminiums über die Nieren ausgeschieden. Dennoch wird empfohlen, die wöchentliche tolerierbare Aufnahmemenge (TWI) von 1 mg Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht nicht zu überschreiten, wie von der EFSA festgelegt.
Besondere Vorsicht gilt für:
In der EU muss E521 auf der Zutatenliste von Lebensmitteln deklariert werden, entweder als E521 oder als Aluminiumsulfat. Die Verwendung ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt und es gelten Höchstmengen gemäß EU-Recht. In einigen Ländern außerhalb der EU ist die Verwendung von Aluminiumsulfat als Lebensmittelzusatzstoff nicht oder nur eingeschränkt zugelassen.
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