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E522 bezeichnet Aluminiumsulfate, die als Säureregulatoren und Stabilisatoren in Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie sind von der EU zugelassen, jedoch nur in wenigen Lebensmittelkategorien erlaubt.
E522 bezeichnet Aluminiumsulfate, die als Säureregulatoren und Stabilisatoren in Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie sind von der EU zugelassen, jedoch nur in wenigen Lebensmittelkategorien erlaubt.
E522 ist die EU-Lebensmittelzusatzstoffnummer für Aluminiumsulfate, eine Gruppe anorganischer Aluminiumverbindungen. Es handelt sich dabei um Salze der Schwefelsäure mit Aluminium. In der Lebensmittelindustrie werden sie als Säureregulatoren und Festigungsmittel verwendet, um Textur und Stabilität bestimmter Lebensmittel zu erhalten.
Aluminiumsulfate kommen in verschiedenen Formen vor, darunter wasserfreies Aluminiumsulfat (Al₂(SO₄)₃) sowie hydratisierte Formen. Sie sind weißliche, kristalline Feststoffe, die sich gut in Wasser lösen und in wässriger Lösung eine saure Reaktion zeigen. Im Lebensmittelbereich ist insbesondere das Aluminiumsulfat-Octadecahydrat von Bedeutung.
Der Einsatz von E522 in Lebensmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt und auf sehr wenige Lebensmittelkategorien beschränkt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Aluminium ist ein in der Natur weit verbreitetes Metall, das in höheren Mengen als potenziell gesundheitsschädlich gilt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für Aluminium aus allen Quellen auf 1 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche festgesetzt.
Bedenken bestehen hinsichtlich einer möglichen Anreicherung von Aluminium im Körper, insbesondere im Nervensystem und in den Knochen. Diskutiert wird ein möglicher Zusammenhang mit neurologischen Erkrankungen, obwohl ein direkter kausaler Zusammenhang beim Menschen wissenschaftlich nicht abschließend belegt ist. Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion sollten auf eine erhöhte Aluminiumzufuhr besonders achten, da die Ausscheidung verlangsamt sein kann.
In der EU muss E522 bei Verwendung in Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis angegeben werden, entweder als E522 oder als Aluminiumsulfate. Aufgrund gesundheitlicher Bedenken wurde der Einsatz von aluminiumhaltigen Zusatzstoffen in der EU schrittweise eingeschränkt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Aluminiumaufnahme minimieren möchten, sollten die Zutatenlisten von Fertigprodukten sorgfältig prüfen.
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