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E526 steht fuer Calciumhydroxid, einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff, der als Saeureregulatormittel, Festigungsmittel und Backtriebmittel eingesetzt wird.
E526 steht fuer Calciumhydroxid, einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff, der als Saeureregulatormittel, Festigungsmittel und Backtriebmittel eingesetzt wird.
E526 ist die EU-Zulassungsnummer fuer Calciumhydroxid, eine anorganische Verbindung mit der chemischen Formel Ca(OH)2. Calciumhydroxid wird auch als geloeschter Kalk oder Kalkmilch bezeichnet und entsteht durch die Reaktion von Calciumoxid (Branntkalk) mit Wasser. In der Lebensmittelindustrie wird es als vielseitiger Zusatzstoff eingesetzt.
Calciumhydroxid ist ein natuerlicherweise vorkommender Mineralstoff, der industriell durch das sogenannte Loeschen von Branntkalk hergestellt wird. Dabei wird Calciumoxid (CaO) mit Wasser versetzt, was zu einer exothermen Reaktion fuehrt und das weisse, pulverfoermige Calciumhydroxid ergibt.
In der Lebensmittelverarbeitung erfuellt E526 mehrere Funktionen:
E526 findet sich in einer Reihe von Lebensmitteln und Produkten:
Calciumhydroxid ist von der Europaeischen Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der US-amerikanischen Lebensmittelbehoerde (FDA) als sicher eingestuft. Es gilt in den zugelassenen Mengen als unbedenklich fuer den Verzehr. In reiner, konzentrierter Form ist Calciumhydroxid jedoch stark aetzend und kann Haut, Augen und Schleimhaeute reizen. In Lebensmitteln werden jedoch nur sehr geringe Mengen verwendet, die keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Ein taeglicher Hoechstwert (ADI, Acceptable Daily Intake) wurde von der EFSA nicht festgelegt, da Calciumhydroxid bei bestimmungsgemaeszer Verwendung in Lebensmitteln als sicher gilt und kein toxikologisches Risiko besteht.
Da Calciumhydroxid eine Calciumverbindung ist, kann es geringfuegig zur Calciumaufnahme des Koerpers beitragen. Calcium ist ein essenzieller Mineralstoff, der fuer den Knochenaufbau, die Muskelkontraktion und die Nervenfunktion benoetigt wird. Die Mengen in Lebensmittelzusatzstoffen sind jedoch gering und kein nennenswerter Beitrag zur Tagesversorgung.
In der Europaeischen Union ist E526 gemaesz der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es muss bei Verwendung im Lebensmittel entweder als E526 oder als Calciumhydroxid auf der Zutatenliste angegeben werden. Die zulassigen Einsatzmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind in der EU-Zusatzstoffverordnung geregelt.
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