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E535 (Natriumferrocyanid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel in Speisesalz verwendet wird, um Verklumpungen zu verhindern.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Zu bevorzugten Quellen hinzufügenE535 (Natriumferrocyanid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel in Speisesalz verwendet wird, um Verklumpungen zu verhindern.
E535, bekannt als Natriumferrocyanid (chemische Bezeichnung: Natriumhexacyanoferrat(II)), ist ein anorganisches Salz und zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union. Es wird hauptsächlich als Trennmittel (Anti-Backmittel) eingesetzt, um das Verklumpen von Speisesalz und anderen körnigen oder pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
E535 wird vor allem in folgendem Zusammenhang eingesetzt:
Die in Lebensmitteln zugelassene Höchstmenge in der EU beträgt 20 mg/kg im fertigen Produkt. Diese Konzentration gilt als gesundheitlich unbedenklich.
Natriumferrocyanid hat die chemische Formel Na₄[Fe(CN)₆]. Trotz des Namens, der auf Cyanid hinweist, ist E535 in seiner gebundenen Form chemisch stabil und gibt unter normalen Lebensmittelbedingungen kein freies Cyanid ab. Das Eisen ist im Ferrocyanidkomplex fest gebunden, sodass die für Cyanide typische Toxizität nicht auftritt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere internationale Behörden haben E535 als sicheren Lebensmittelzusatzstoff eingestuft, sofern die zugelassenen Höchstmengen eingehalten werden. In toxikologischen Studien wurde gezeigt:
Bei extrem hohen, weit über den Lebensmittelstandards liegenden Dosen könnten theoretisch toxische Wirkungen auftreten, diese sind jedoch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht relevant.
In der EU muss E535 auf der Zutatenliste von Lebensmitteln angegeben werden, entweder als E535 oder als Natriumferrocyanid. Verbraucher, die Lebensmittelzusatzstoffe vermeiden möchten, können auf unraffiniertes Salz oder Salz ohne Rieselhilfen zurückgreifen, das entsprechend gekennzeichnet ist.
E535 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die erlaubten Anwendungsbereiche und Höchstmengen sind darin klar geregelt. In einigen Ländern außerhalb der EU kann die Zulassung variieren.
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