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E538 (Calciumferrocyanid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Rieselhilfsmittel in Speisesalz eingesetzt wird, um Klumpenbildung zu verhindern.
E538 (Calciumferrocyanid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Rieselhilfsmittel in Speisesalz eingesetzt wird, um Klumpenbildung zu verhindern.
E538, auch bekannt als Calciumferrocyanid, ist ein synthetisch hergestellter Lebensmittelzusatzstoff aus der Gruppe der Rieselhilfsmittel (Antiklumpmittel). Er wird vor allem Speisesalz und Tafelsalz zugesetzt, um das Verklumpen bei Feuchtigkeit zu verhindern und die Rieselfähigkeit des Produkts zu erhalten. Die Substanz ist ein Kalziumsalz der Ferrocyansäure und erscheint als weißes bis hellgelbes Pulver.
E538 wird in der Lebensmittelindustrie ausschließlich als technologischer Hilfsstoff zur Verbesserung der Fließeigenschaften von Salz und salzhaltigen Produkten eingesetzt. Typische Einsatzbereiche sind:
Die in Lebensmitteln zugelassene Höchstmenge beträgt laut europäischer Gesetzgebung 20 mg/kg in Speisesalz. Auf der Zutatenliste erscheint der Stoff entweder unter dem Namen Calciumferrocyanid oder als E538.
Calciumferrocyanid gehört zur Gruppe der Ferrocyanide, also Verbindungen, die Eisen in gebundener Form enthalten. Wichtig zu wissen ist, dass Ferrocyanide chemisch stabil sind und sich unter normalen Bedingungen nicht in das giftige Blausäure (Cyanid) zersetzen. Die Bindung zwischen Eisen und Cyanid in Ferrocyaniden ist sehr stark, sodass eine Freisetzung von freiem Cyanid bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht stattfindet.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Ferrocyanide als Lebensmittelzusatzstoffe bewertet und bei der zugelassenen Verwendung und Dosierung als sicher eingestuft. Eine spezifische akzeptable Tagesdosis (ADI-Wert) wurde nicht festgelegt, da die aufgenommenen Mengen als unbedenklich gering gelten.
E538 gehört zur Familie der Ferrocyanid-Antiklumpmittel, zu der auch folgende zugelassene Zusatzstoffe zählen:
Alle drei werden ausschließlich als Rieselhilfsmittel in Salz und salzhaltigen Produkten eingesetzt und unterliegen strengen EU-weiten Mengenbeschränkungen.
Nach EU-Lebensmittelrecht muss E538 im Zutatenverzeichnis eines Produkts deklariert werden, entweder unter seiner E-Nummer oder seinem chemischen Namen Calciumferrocyanid. Verbraucher, die auf Zusatzstoffe achten, koennen die Kennzeichnung auf Salzpackungen pruefen, um festzustellen, ob ein Rieselhilfsmittel enthalten ist. Alternativen ohne Zusatzstoffe sind zum Beispiel unbehandeltes Meersalz oder Steinsalz, die keine Rieselhilfsmittel enthalten.
Die EFSA sowie der gemeinsame FAO/WHO-Expertenausschuss fuer Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) haben die Ferrocyanide eingehend untersucht. Beide Gremien kommen zu dem Schluss, dass die Verbindungen bei den zugelassenen Einsatzmengen keine Gefahr fuer die menschliche Gesundheit darstellen. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 regelt den Einsatz von E538 in Lebensmitteln und legt die zulaessigen Hoechstmengen fest.
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