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E551 ist Siliziumdioxid, ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Rieselhilfe in Pulvern und Gewurzen eingesetzt wird, um Verklumpungen zu verhindern.
E551 ist Siliziumdioxid, ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Rieselhilfe in Pulvern und Gewurzen eingesetzt wird, um Verklumpungen zu verhindern.
E551 bezeichnet Siliziumdioxid (auch Siliciumdioxid oder Kieselsaure genannt), einen synthetisch hergestellten oder naturlich vorkommenden anorganischen Stoff, der in der Lebensmittelindustrie als Rieselhilfsmittel (Anti-Caking-Agent) zugelassen ist. Er verhindert, dass pulverformige oder koernige Lebensmittel zusammenklumpen und verbessert so die Rieseleigenschaften und die Haltbarkeit von Produkten.
Siliziumdioxid ist eine der haufigsten Verbindungen in der Erdkruste und kommt naturlich in Sand, Quarz und vielen Mineralien vor. Als Lebensmittelzusatzstoff wird es synthetisch als amorphes Siliziumdioxid hergestellt und in folgenden Produkten eingesetzt:
Amorphes Siliziumdioxid wirkt aufgrund seiner extrem grossen Oberflache und seiner hygroskopischen Eigenschaften. Die feinen Partikel lagern sich zwischen die Pulverkoerchen und nehmen uberschussige Feuchtigkeit auf. Dadurch werden elektrostatische und kapillare Krafte, die zur Klumpenbildung fuhren, reduziert. Das Ergebnis ist ein frei fliessendes Pulver, das sich gleichmassig dosieren und verarbeiten lasst.
E551 ist in der Europaischen Union gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 uber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europaeische Behoerde fur Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E551 als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Hochstmengen eingehalten werden. Fur die meisten Anwendungen gilt das Prinzip quantum satis, das heisst, es darf nur so viel verwendet werden, wie technologisch notwendig ist.
Amorphes Siliziumdioxid (E551) gilt bei oraler Aufnahme als gesundheitlich unbedenklich, da es vom menschlichen Korper nicht nennenswert aufgenommen wird und unverandert ausgeschieden wird. Es ist wichtig, E551 von kristallinem Siliziumdioxid (z. B. Quarzstaub) zu unterscheiden: Wahrend das Einatmen von kristallinem Quarzstaub schwere Lungenerkrankungen (Silikose) verursachen kann, ist die in Lebensmitteln verwendete amorphe Form bei bestimmungsgemassem Gebrauch als sicher bewertet.
In neueren wissenschaftlichen Diskussionen werden Nanopartikel aus Siliziumdioxid untersucht, da sehr kleine Partikel prinzipiell andere biologische Eigenschaften aufweisen konnten als grossere. Die EFSA hat jedoch bisher keine gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr von E551 in zugelassenen Mengen festgestellt. Menschen mit bekannten Unvertraglichkeiten gegenuber Siliziumverbindungen sollten im Zweifelsfall arztlichen Rat einholen.
Gemaess den EU-Vorschriften muss E551 im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln angegeben werden, entweder als E551 oder als Siliziumdioxid. Verbraucher konnen so gezielt auf die Zutatenliste achten, wenn sie bestimmte Zusatzstoffe meiden mochten.
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