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E552 ist der Lebensmittelzusatzstoff Calciumsilikat, ein zugelassenes Trennmittel und Antiklumpmittel. Es verhindert das Verklumpen von Pulvern und wird in Salz, Gewürzen und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt.
E552 ist der Lebensmittelzusatzstoff Calciumsilikat, ein zugelassenes Trennmittel und Antiklumpmittel. Es verhindert das Verklumpen von Pulvern und wird in Salz, Gewürzen und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt.
E552 bezeichnet Calciumsilikat, eine anorganische Verbindung aus Kalzium und Siliziumdioxid. In der Lebensmittelindustrie wird es als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff verwendet und gilt als Trennmittel sowie Antiklumpmittel (auch: Rieselhilfsmittel). Die Substanz verhindert, dass pulverförmige oder körnige Lebensmittel zusammenkleben oder verklumpen.
E552 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Produktkategorien eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete sind:
Calciumsilikat (chemische Formel: CaSiO₃) ist ein weißes, geruchloses und geschmacksneutrales Pulver. Es ist wasserabweisend und besitzt eine hohe Adsorptionskapazität, das heißt, es kann Feuchtigkeit binden, ohne selbst zu verklumpen. Diese Eigenschaften machen es ideal als Rieselhilfsmittel in der Lebensmittelverarbeitung.
E552 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Calciumsilikat als sicher bewertet, sofern es innerhalb der festgelegten Höchstmengen verwendet wird. Ein akzeptabler täglicher Aufnahme-Wert (ADI) wurde von der EFSA als nicht notwendig erachtet, da die Substanz als unbedenklich gilt.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das gemeinsame FAO/WHO-Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) stufen Calciumsilikat als sicheren Zusatzstoff ein.
Calciumsilikat wird vom menschlichen Körper kaum resorbiert und gilt daher als physiologisch inert. Es liefert keinen nennenswerten Nährwert, verursacht jedoch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auch keine gesundheitlichen Schäden. Unerwünschte Wirkungen sind bei normaler Nahrungsaufnahme nicht bekannt.
In sehr hohen Konzentrationen, wie sie im Berufsumfeld beim Einatmen von Calciumsilikatstaub auftreten könnten, sind theoretisch Lungenirritation oder Atemwegsreizungen möglich. Diese sind jedoch für den Verbraucher bei der Aufnahme über Lebensmittel nicht relevant.
Laut EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung muss E552 in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E552 oder unter seiner Bezeichnung Calciumsilikat angegeben werden. Verbraucher können den Zusatzstoff so auf Produktetiketten erkennen.
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