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E553a ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (Magnesiumsilikat), der als Trennmittel und Antiklumpmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E553a ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (Magnesiumsilikat), der als Trennmittel und Antiklumpmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E553a bezeichnet Magnesiumsilikat, einen anorganischen Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union offiziell zugelassen ist. Es handelt sich um eine synthetisch hergestellte oder natürlich vorkommende Verbindung aus Magnesium und Siliziumdioxid. In der Lebensmittelindustrie wird E553a hauptsächlich als Trennmittel und Antiklumpmittel verwendet, um das Zusammenbacken von pulverförmigen oder körnigen Lebensmitteln zu verhindern.
E553a kommt in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln zum Einsatz. Typische Anwendungsgebiete sind:
Durch seine physikalischen Eigenschaften – insbesondere seine große Oberfläche und die Fähigkeit, Feuchtigkeit zu binden – sorgt E553a dafür, dass Pulver rieselfähig bleiben und sich nicht verklumpen.
Magnesiumsilikat wirkt als Antiklumpmittel, indem es sich zwischen die einzelnen Partikel eines Pulvers lagert und so verhindert, dass diese aneinander haften. Zudem kann es Feuchtigkeit absorbieren, was das Zusammenbacken von hygroskopischen (feuchtigkeitsanziehenden) Lebensmitteln zusätzlich reduziert. Als Trennmittel verhindert es das Ankleben von Lebensmitteln an Verarbeitungsmaschinen oder Verpackungsmaterialien.
E553a wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet. Der Stoff gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Einhaltung der festgelegten Höchstmengen als sicher für den menschlichen Verzehr. Magnesiumsilikat wird vom Körper kaum resorbiert und größtenteils unverändert ausgeschieden.
Für besonders empfindliche Gruppen – wie Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion – kann eine erhöhte Magnesiumzufuhr grundsätzlich relevant sein, jedoch sind die über Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommenen Mengen in der Regel sehr gering. Es sind keine bekannten allergischen Reaktionen auf E553a dokumentiert.
Die EFSA hat für Magnesiumsilikat (E553a) keinen spezifischen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahmemenge) festgelegt, da der Stoff als unbedenklich eingestuft wird und die tatsächliche Aufnahmemenge über Lebensmittel als sehr niedrig gilt.
Die Verwendung von E553a ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie. In einigen Kategorien gilt das sogenannte quantum satis-Prinzip, was bedeutet, dass der Zusatzstoff nur in der technologisch notwendigen Menge verwendet werden darf.
Wird E553a einem Lebensmittel zugesetzt, muss es gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste entweder als E553a oder unter seinem chemischen Namen Magnesiumsilikat ausgewiesen werden.
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