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E555 – Kaliumaluminiumsilicat: Funktion und Sicherheit

E555 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (Kaliumaluminiumsilicat), der als Trennmittel und Antiklumpmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.

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Wissenswertes über "E555"

E555 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (Kaliumaluminiumsilicat), der als Trennmittel und Antiklumpmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.

Was ist E555?

E555 ist die europäische Bezeichnung für Kaliumaluminiumsilicat, ein anorganisches Mineral aus der Gruppe der Silikate. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und gehört zur funktionellen Klasse der Trennmittel und Antiklumpmittel. Der Stoff kommt natürlich in verschiedenen Mineralien vor und wird für den Einsatz in Lebensmitteln aus natürlichen Quellen gewonnen oder synthetisch hergestellt.

Verwendung in Lebensmitteln

E555 wird hauptsächlich eingesetzt, um das Zusammenklumpen von pulverförmigen oder körnigen Lebensmitteln zu verhindern. Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Salz und Salzersatzmittel
  • Pulverförmige Gewürzmischungen
  • Trockensuppen und Instantprodukte
  • Käseprodukte (als Trennmittel auf der Oberfläche)
  • Pulverförmige Nahrungsergänzungsmittel

Als Antiklumpmittel bindet E555 Feuchtigkeit und sorgt dafür, dass Pulver rieselfähig bleiben. Als Trennmittel verhindert es das Aneinanderhaften von Lebensmitteln oder Lebensmittelbestandteilen.

Chemische Eigenschaften

Kaliumaluminiumsilicat ist ein weißes bis cremefarbenes, geruch- und geschmackloses Pulver. Es ist in Wasser praktisch unlöslich. Die chemische Struktur basiert auf einem dreidimensionalen Netzwerk aus Silizium- und Aluminiumatomen, die durch Sauerstoffbrücken verbunden sind, mit Kaliumionen zur Ladungskompensation. Die Summenformel lautet vereinfacht: KAlSi3O8 bis KAlSi2O6, je nach Kristallstruktur.

Sicherheit und Gesundheitliche Bewertung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der gemeinsame FAO/WHO-Expertenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) haben E555 bewertet. Es gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher, da es im Magen-Darm-Trakt kaum resorbiert wird und den Körper weitgehend unverändert verlässt.

  • Es ist kein akzeptabler täglicher Aufnahmewert (ADI) festgelegt worden, da keine gesundheitliche Bedenklichkeit bei normaler Nahrungsaufnahme besteht.
  • Der Aluminiumgehalt in E555 ist toxikologisch relevant: Bei sehr hoher Aufnahme über längere Zeit kann Aluminium im Körper akkumulieren. Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion sollten auf eine übermäßige Aufnahme aluminiumhaltiger Zusatzstoffe achten.
  • Für gesunde Personen ist E555 in den zugelassenen Mengen als unbedenklich eingestuft.

Regulierung in der EU

In der Europäischen Union ist E555 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Verwendung ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt, und es gelten spezifische Höchstmengen. Auf Lebensmitteletiketten muss E555 entweder unter seinem Namen (Kaliumaluminiumsilicat) oder seiner E-Nummer angegeben werden.

Unterschied zu ähnlichen Zusatzstoffen

E555 gehört zu einer Gruppe verwandter Silikate, die als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind:

  • E551 – Siliziumdioxid
  • E552 – Calciumsilicat
  • E553a – Magnesiumsilicat / Magnesiumtrisilicat
  • E553b – Talkum
  • E554 – Natriumaluminiumsilicat
  • E555 – Kaliumaluminiumsilicat
  • E556 – Calciumaluminiumsilicat

Alle diese Substanzen erfüllen ähnliche technologische Funktionen, unterscheiden sich jedoch in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihren spezifischen Anwendungsbereichen.

Quellen

  1. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of silicon dioxide (E 551), calcium silicate (E 552), magnesium silicate (E 553a(i)), magnesium trisilicate (E 553a(ii)), talc (E 553b), sodium aluminosilicate (E 554), potassium aluminium silicate (E 555), calcium aluminosilicate (E 556), bentonite (E 558), aluminium silicate (E 559) as food additives. EFSA Journal, 2018.
  2. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
  3. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA): Compendium of Food Additive Specifications. FAO JECFA Monographs, Rome.

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