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E556 (Calciumaluminiumsilikat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel und Antiklumpmittel in pulverfoermigen Lebensmitteln eingesetzt wird.
E556 (Calciumaluminiumsilikat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel und Antiklumpmittel in pulverfoermigen Lebensmitteln eingesetzt wird.
E556, auch bekannt als Calciumaluminiumsilikat, ist ein anorganischer Zusatzstoff, der in der Lebensmittelindustrie als Trennmittel und Antiklumpmittel eingesetzt wird. Es handelt sich um ein Salz der Kieselsaeure, das Calcium- und Aluminiumionen enthaelt. Unter der E-Nummer 556 ist dieser Stoff in der Europaeischen Union fuer bestimmte Anwendungen zugelassen.
E556 wird hauptsaechlich in pulverfoermigen Lebensmitteln eingesetzt, um das Zusammenklumpen der Partikel zu verhindern und die Rieselfaehigkeit des Produkts zu erhalten. Typische Anwendungsgebiete sind:
Als Antiklumpmittel wirkt Calciumaluminiumsilikat, indem es die Oberflaeche der Pulverpartikel umhuellt und so die Aufnahme von Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft verhindert. Dies geschieht durch die hydrophoben Eigenschaften der Silikatstruktur, die eine Wasserabsorption minimiert. Dadurch bleiben Pulverprodukte auch bei hoher Luftfeuchtigkeit streufaehig und verklumpen nicht.
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E556 bewertet. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Aluminiumaufnahme durch den Menschen hat die EFSA in ihren Neubewertungen verschiedener Aluminiumverbindungen als Lebensmittelzusatzstoffe festgestellt, dass die tolerierbare woechentliche Aufnahme (TWI) fuer Aluminium bei 1 mg pro Kilogramm Koerpergewicht liegt. Eine uebermaeßige Aluminiumzufuhr wird mit negativen Auswirkungen auf das Nervensystem und die Knochen in Verbindung gebracht.
In der Europaeischen Union ist E556 nur in bestimmten Lebensmittelkategorien und mit festgelegten Hoechstmengen zugelassen. Verbraucher, die ihre Aluminiumaufnahme reduzieren moechten, koennen auf Produkte ohne diesen Zusatzstoff achten.
Gemaess der europaeischen Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1333/2008) muss E556 in der Zutatenliste des Lebensmittels angegeben werden, entweder unter seiner E-Nummer oder unter der Bezeichnung Calciumaluminiumsilikat. In einigen Laendern ausserhalb der EU kann die Regulierung abweichen.
Als Alternativen zu E556 werden haeufig andere Antiklumpmittel eingesetzt, die kein Aluminium enthalten, wie zum Beispiel:
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