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E559 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff auf Basis von Aluminiumsilikat (Kaolin), der als Trennmittel und Antiklumpmittel eingesetzt wird.
E559 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff auf Basis von Aluminiumsilikat (Kaolin), der als Trennmittel und Antiklumpmittel eingesetzt wird.
E559 bezeichnet Aluminiumsilikat, auch bekannt als Kaolin, einen natuerlich vorkommenden mineralischen Ton. Als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europaeischen Union wird E559 hauptsaechlich als Trennmittel und Antiklumpmittel eingesetzt. Es verhindert, dass pulverfoermige oder koernige Lebensmittel zusammenkleben oder verklumpen, und erleichtert so die Verarbeitung und den Transport von Lebensmitteln.
Kaolin ist ein feines, weisses Tonmineral, das hauptsaechlich aus dem Mineral Kaolinit (Al₂Si₂O₅(OH)₄) besteht. Es wird weltweit in grossen Mengen abgebaut und hat vielseitige industrielle sowie lebensmitteltechnische Anwendungen. Die Substanz ist geruchlos, geschmacksneutral und wasserunloeslich, was sie fuer den Einsatz in Lebensmitteln besonders geeignet macht.
E559 wird in einer Reihe von Lebensmitteln und Lebensmittelkategorien eingesetzt:
Als Antiklumpmittel wirkt E559, indem seine feinen Partikel sich an die Oberflaeche groesserer Pulverpartikel anlagern und so verhindern, dass diese miteinander verschmelzen oder zusammenbacken. Dies geschieht durch physikalische Adsorption: Die Kaolin-Partikel bilden eine Art Schutzschicht, die die Feuchtigkeitsaufnahme reduziert und die Fliessfaehigkeit des Produkts erhaelt. Als Trennmittel verhindert E559 das Anhaften von Lebensmitteln an Verarbeitungsflaechen oder Verpackungen.
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Gemeinsame FAO/WHO-Expertengruppe fuer Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) haben Aluminiumsilikat (Kaolin) als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Fuer E559 ist kein akzeptabler taeglicherAufnahme-Wert (ADI) festgelegt worden, da es als sicher gilt, wenn es in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Kaolin wird im Verdauungstrakt praktisch nicht resorbiert und unveraendert ausgeschieden.
Dennoch gibt es allgemeine Ueberlegungen zur Aluminiumaufnahme aus Lebensmittelzusatzstoffen. Die EFSA hat eine tolerable woechentliche Aufnahmemenge (TWI) fuer Aluminium aus allen Quellen festgelegt. Bei bestimmungsgemassem Gebrauch von E559 ist eine Ueberschreitung dieser Werte jedoch nicht zu erwarten.
In der Europaeischen Union ist E559 gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Verwendung ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschraenkt, und es gelten spezifische Hoechstmengen. Ausserhalb der EU, beispielsweise in den USA (FDA) und anderen Laendern, wird Kaolin ebenfalls als lebensmittelrechtlich unbedenklich eingestuft.
Wenn E559 in einem Lebensmittel enthalten ist, muss es gemaess den EU-Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste angegeben werden, entweder als E559 oder als Aluminiumsilikat. Verbraucher, die Lebensmittelzusatzstoffe meiden moechten, koennen durch das Lesen der Zutatenliste auf E559 verzichten.
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