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E578 ist Calciumgluconat, ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Säuerungsmittel, Festigungsmittel und Sequestrant in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E578 ist Calciumgluconat, ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Säuerungsmittel, Festigungsmittel und Sequestrant in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E578 ist die europäische Bezeichnung für Calciumgluconat, das Calciumsalz der Gluconsäure. Es handelt sich um einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union unter der E-Nummer 578 gelistet ist. Calciumgluconat ist ein weißes, geruchloses Pulver, das gut wasserlöslich ist und in der Lebensmittelindustrie vielseitig eingesetzt wird.
Calciumgluconat entsteht durch die Neutralisation von Gluconsäure mit Calciumcarbonat oder Calciumhydroxid. Die Verbindung enthält Calcium als mineralischen Bestandteil sowie das organische Anion Gluconat, das vom Zucker Glucose abgeleitet ist. Der Calciumgehalt liegt bei etwa 9 % der Gesamtmasse des Salzes.
E578 wird in Lebensmitteln aus verschiedenen Gründen eingesetzt:
Calciumgluconat (E578) findet sich unter anderem in folgenden Lebensmitteln:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Calciumgluconat als sicher bewertet. Es ist in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Ein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, d. h. die akzeptable tägliche Aufnahmemenge) wurde nicht festgelegt, da der Stoff bei üblichen Verzehrmengen als unbedenklich gilt. Calciumgluconat gilt als gut verträglich und ist in den in Lebensmitteln verwendeten Mengen für gesunde Personen nicht toxisch.
Neben dem Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff spielt Calciumgluconat auch in der Medizin eine wichtige Rolle. Es wird intravenös oder oral zur Behandlung von Hypokalzämie (Calciummangel im Blut), bei Herzrhythmusstörungen infolge einer Hyperkaliämie sowie als Gegenmittel bei Vergiftungen mit Fluorwasserstoffsäure eingesetzt. In der Pädiatrie wird es häufig zur Calciumsubstitution bei Frühgeborenen verwendet.
In der Zutatenliste von Lebensmitteln wird der Stoff entweder als E578 oder als Calciumgluconat ausgewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher können so erkennen, ob dieser Zusatzstoff in einem Produkt enthalten ist.
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