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E628 (Dikaliumguanylat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Geschmacksverstärker eingesetzt wird und den Umami-Geschmack in verarbeiteten Lebensmitteln verstärkt.
E628 (Dikaliumguanylat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Geschmacksverstärker eingesetzt wird und den Umami-Geschmack in verarbeiteten Lebensmitteln verstärkt.
E628, auch bekannt als Dikaliumguanylat oder Dikalium-5-guanylat, ist ein Lebensmittelzusatzstoff aus der Gruppe der Nukleotid-Geschmacksverstärker. Es handelt sich um das Dikaliumsalz der Guanylsäure (GMP, Guanosin-5-monophosphat). E628 ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird hauptsächlich verwendet, um den herzhaften Umami-Geschmack in verarbeiteten Lebensmitteln zu intensivieren.
Dikaliumguanylat wird industriell hergestellt, häufig durch die Fermentation von Hefe oder durch chemische Synthese aus natürlichen Ausgangsstoffen. Die Guanylsäure selbst kommt natürlicherweise in vielen Lebensmitteln vor, insbesondere in getrockneten Pilzen wie Shiitake sowie in Fisch und Fleisch.
E628 wird in der Lebensmittelindustrie eingesetzt, um Geschmacksprofile zu verbessern und die Menge anderer Zusatzstoffe wie Natriumglutamat (E621) zu reduzieren. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
E628 wird oft in Kombination mit Dinatriumguanylat (E627) oder Dinatriuminosinat (E631) verwendet, da diese Kombinationen einen besonders starken synergistischen Geschmackseffekt erzielen.
E628 verstärkt den Geschmack, indem es an spezifische Geschmacksrezeptoren auf der Zunge bindet, insbesondere an die Umami-Rezeptoren (T1R1/T1R3). Dadurch wird die Wahrnehmung von herzhaften, fleischigen Aromen intensiviert, ohne selbst einen starken Eigengeschmack zu besitzen. In Kombination mit Glutamaten entsteht ein synergistischer Effekt, der den Gesamtgeschmack einer Speise erheblich verstärkt.
E628 gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die gemeinsame FAO/WHO-Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) haben Guanylate als unbedenklich eingestuft. Es wurde kein spezifischer ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) festgelegt, da bei üblichen Verzehrmengen kein gesundheitliches Risiko besteht.
Dennoch sollten bestimmte Personengruppen vorsichtig sein:
In der Europäischen Union muss E628 gemäß der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder mit seiner E-Nummer E628 oder unter der Bezeichnung Dikaliumguanylat angegeben werden. In einigen Ländern außerhalb der EU, beispielsweise in Australien und Neuseeland, ist der Stoff unter derselben Nummer bekannt.
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