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E900 (Dimethylpolysiloxan) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Antischaummittel eingesetzt wird. Er verhindert die Schaumbildung bei der Lebensmittelverarbeitung und ist in der EU zugelassen.
E900 (Dimethylpolysiloxan) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Antischaummittel eingesetzt wird. Er verhindert die Schaumbildung bei der Lebensmittelverarbeitung und ist in der EU zugelassen.
E900, auch bekannt als Dimethylpolysiloxan oder Polydimethylsiloxan (PDMS), ist ein synthetischer Silikon-basierter Zusatzstoff, der in der Lebensmittelindustrie als Antischaummittel verwendet wird. Er verhindert oder reduziert die Bildung von unerwünschtem Schaum während der Herstellung, Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln. In der Europäischen Union ist E900 als Lebensmittelzusatzstoff offiziell zugelassen und reguliert.
Dimethylpolysiloxan gehört zur Gruppe der Silikone – synthetische Polymere, die aus Silizium- und Sauerstoffatomen aufgebaut sind. Es handelt sich um eine klare, geruch- und geschmacklose Flüssigkeit oder ein gelartiges Material, das chemisch sehr stabil und biologisch weitgehend inert ist. Es wird nicht vom menschlichen Körper aufgenommen und vollständig unverdaut ausgeschieden.
E900 wird in einer Vielzahl von Lebensmittelkategorien und Produktionsprozessen eingesetzt:
Dimethylpolysiloxan wirkt, indem es die Oberflächenspannung von Flüssigkeiten reduziert. Schaum entsteht, wenn Luft oder Gas in einer Flüssigkeit eingeschlossen wird und stabile Blasen bildet. E900 breitet sich an der Grenzfläche zwischen Flüssigkeit und Gas aus und destabilisiert diese Blasen, wodurch der Schaum kollabiert oder gar nicht erst entsteht. Bereits sehr geringe Mengen (im ppm-Bereich) sind für diesen Effekt ausreichend.
E900 gilt nach aktuellem wissenschaftlichem Stand als gesundheitlich unbedenklich, wenn es in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Dimethylpolysiloxan bewertet und als sicher eingestuft. Da der Stoff im Körper nicht absorbiert wird, entfaltet er keine toxikologische Wirkung. Allergische Reaktionen auf E900 sind äußerst selten und kaum dokumentiert.
In der EU muss E900 auf der Zutatenliste von Lebensmitteln angegeben werden, entweder als E900 oder unter der Bezeichnung Dimethylpolysiloxan. Bei Lebensmitteln, die als Zutaten in anderen Produkten verwendet werden, kann die Kennzeichnung entfallen, sofern der Gehalt im Endprodukt technologisch nicht wirksam ist.
Neben Lebensmitteln findet Dimethylpolysiloxan breite Anwendung in Kosmetika (z. B. Haarpflegeprodukte, Lippenpflege), Pharmazeutika, Industrie und als Bestandteil von Antihaftbeschichtungen. In Fast-Food-Restaurants wird es häufig Frittierfett zugesetzt, um beim Frittieren eine gefährliche Schaumbildung zu verhindern.
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