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E901 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (Bienenwachs), der als Überzugsmittel und Trennmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E901 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (Bienenwachs), der als Überzugsmittel und Trennmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E901 bezeichnet Bienenwachs als zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union. Es wird unterschieden in weißes Bienenwachs (gebleicht) und gelbes Bienenwachs (naturbelassen). Bienenwachs wird von Honigbienen (Apis mellifera) produziert und aus Bienenwaben gewonnen. Als natürlicher Stoff findet es vielfältige Anwendungen in der Lebensmittelindustrie, der Kosmetik und der Medizin.
Bienenwachs wird von den Wachsdrüsen der Arbeitsbienen abgesondert und zum Bau der Honigwaben verwendet. Zur Gewinnung von E901 werden die Wachswaben nach der Honigernte ausgeschmolzen, gefiltert und gereinigt. Das natürliche gelbe Bienenwachs erhält seine Farbe durch Pflanzenpigmente wie Carotinoide. Durch Bleichung mit Wasserstoffperoxid oder Sonnenlicht entsteht das weiße Bienenwachs.
In der Lebensmittelindustrie wird E901 hauptsächlich als Überzugsmittel und Trennmittel eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
E901 verleiht Lebensmitteln eine glänzende Oberfläche und schützt sie vor Feuchtigkeitsverlust sowie mechanischen Beschädigungen.
Bienenwachs ist ein komplexes Gemisch aus verschiedenen organischen Verbindungen, darunter Ester, Fettsäuren, Alkohole und Kohlenwasserstoffe. Es ist bei Raumtemperatur fest, hat einen Schmelzpunkt zwischen 62 und 65 °C und ist wasserunlöslich. Diese Eigenschaften machen es zu einem hervorragenden Schutz- und Überzugsmittel.
E901 gilt nach aktueller wissenschaftlicher Bewertung als sicher für den menschlichen Verzehr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Bienenwachs als unbedenklich eingestuft. Es wird vom menschlichen Körper nicht verdaut und unverdaut ausgeschieden. Ein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahme) wurde nicht festgelegt, da keine toxikologischen Bedenken bestehen.
Personen mit einer Bienengiftallergie sollten beachten, dass eine Allergie gegen Bienenwachs theoretisch möglich, aber in der Praxis sehr selten ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine ärztliche Abklärung.
In der EU ist E901 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Lebensmittel, die E901 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff in der Zutatenliste mit der Bezeichnung E901 oder Bienenwachs angeben. Für Obst und Gemüse, das mit Bienenwachs behandelt wurde, ist der Hinweis gewachst auf dem Etikett oder dem Preisschild vorgeschrieben.
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